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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Bundesnetzagentur
Wir rufen die Bundesnetzagentur dazu auf, von der Deutschen Post einzufordern
1. eine voll umfängliche Erfüllung der Universaldienstleistungen gemäß § 17 Abs. 1 im Essener Stadtteil „Stadtwald“ und in anderen gleich betroffenen Stadtteilen in Essen, d. h. ein barrierefreier Erhalt bzw. Wiederbetrieb einer Universaldienstfiliale ohne Einschränkungen nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 PostG,
und
2., sofern nicht in vertretbarem (wenige Monate dauerndem) Zeitraum eine Postfiliale als Eigentümer oder Mieter oder in den Räumen eines Agenturgeschäftspartners betrieben werden kann, sicherzustellen, dass ein Ersatzangebot z. B. als mobile Filiale oder als „Container-Lösung“ (Bsp. für solche temporären Lösungen im ländlichen Raum gibt es) besteht.
Begründung
Ausgangslage
Die Postfiliale im Essener Stadtteil „Stadtwald“, die in den Räumen eines Agenturgeschäftspartners angesiedelt war, wurde Ende Juli geschlossen.
Mit der Schließung verstößt Deutsche Post AG gegen die gesetzlich geforderte Grundversorgung (Universaldienst) mit postalischen Leistungen gemäß § 17 Abs. 1 S. 5 des Postgesetzes (PostG) vom 15. Juli 2024.
Die Deutsche Post AG hat sich nicht mit der Stadt Essen gemäß § 17 Abs. 1 S.8 PostG fristgerecht über diese Schließung ins Benehmen gesetzt bzw. diese informiert.
In den Stadtteilen ortsansässige Handelsunternehmer werden dann bereit sein, die Dienste der Deutschen Post AG als Agenturgeschäftspartner zu übernehmen, wenn ihnen die Deutsche Post AG ökonomisch sinnvolle und attraktive Angebote macht.
Beschwerdebriefe der Stadt Essen bzw. von Bürgerinnen und Bürgern an die Deutsche Post AG bzw. der Bundesnetzagentur, sind bisher ohne Erfolg und scheinbar Erfolgsaussichten.
Mit Stand vom 12. September, ist Essen-Stadtwald weiter ohne eigene Filiale.
Wir Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Bundesnetzagentur, dass sie jetzt, kurzfristig, ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um die Umsetzung der Forderungen zu bewirken, auch unabhängig davon, ob in der Sache ein Beschwerdeverfahren nach § 33 PostG anhängig ist, oder in Zukunft geführt wird.
Wir brauchen jetzt eine Lösung. Und, eine Paketstation ist kein Ersatz, ist keine Lösung!
Die Nutzung der Postdienste darf nicht davon abhängig sein, ob man bereit ist oder die Möglichkeit und Fähigkeit hat, digital zu kommunizieren, z. B. über das Internet oder mit einem Smartphone.
Ein Digitalzwang führt zur Benachteiligung bis zum Ausschluss von Diensten. Das betrifft v. a. Seniorinnen und Senioren und Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt oder auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
21.09.2024
Sammlung endet:
20.03.2025
Region:
Essen
Kategorie:
Bürgerrechte