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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, den Indexmietvertrag für Wohnraumzwecke zu verbieten. Die Paragraphen 557a und 557b Bürgerliches Gesetzbuch sind komplett zu streichen. Die Miete darf sich nur noch am Mietspiegel einer Gemeinde orientieren.
Perustelut
Indexwohnmietvertrag ist für Neubauten zur verbieten, da bereits bei Neuvermietung i.d.R. Höchstpreise verlangt werden und Preistreiber für den Mietspiegel sind. Zudem wird mit dem Alter der Immobilie der Zustand nicht berücksichtigt und bleibt unverändert, trotz Steuersparmodelle, wird das Objekt am oberen Preislevel stehen bleiben.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
24.05.2020
Vetoomus päättyy:
10.06.2020
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 9.6.2021
Väittely
unabhängig davon ob Neu- bzw. Altbau vermisse ich eine vernünftige Kappungsgrenze ! Besonders in Zeiten der Inflation, deren Ende und Höhe völlig unklar sind, kann und darf es nicht sein, dass dieses Gesetz den Vermietern nach oben keinerlei Grenze zieht ! Eine immense Verschuldung der Mieter kann nicht Absicht des Gesetzgebers gewesen sein. Ein Unding derzeit, wo sich die Regierung um Obergrenzen für Gas und Strom kümmern mag, aber eben der Indexmietvertrag keine Erwähnung findet.
Ei vielä väitteitä vastaan