Região: Alemanha

Internet - Kein Zugriff auf personenbezogene Daten bei Installation einer elektronischen App

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
152 Apoiador 152 em Alemanha

A petição não foi aceite.

152 Apoiador 152 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Zugriff auf personenbezogene Daten bei Installation einer elektronischen App auf einem Smartphone, Laptop oder anderen in Nutzung zur Verwendung zugelassenen Geräte, dieser App nicht Voraussetzung sein darf.

Razões

Im Besonderen fordern aktuell die Händler von Apps, ohne die man generell eine App, nicht erhält, durch sogenannte Store- oder Shopdienste den Zugriff auf personenbezogene Dienste, die die Geräte zur Verfügung stellen.Um eine bestimmte App zu installieren, sind folgende Einstellungen freizuschalten, die den Zugriff auf personenbezogene Daten ermöglichen!Original Text der Installationsanweisung:"Möchten Sie diese App installieren? Sie enthält dann Zugriff auf:1. Genauer Standort (GPS- und netzwerkbasierend) Ungefährer Standort (netzwerkbasierend)2. Kontakte lesen3. SD-Karteninhalte ändern oder löschen4. Konten auf dem Gerät suchen Konten auf dem Gerät verwenden Konten erstellen und Passwörter festlegen Konten hinzufügen oder entfernenGeräteZugriff5. Internetseiten erhalten6. Netzwerkverbindungen anzeigen7. Voller Netzwerkzugriff8. WLAN-Verbindungen anzeigen9. WLAN-Verbindungen herstellen und trennen10. Lichtanzeige steuern11. Ruhezustand des Tablets deaktivieren12. Vibrationsalarm steuern13. Einstellungen und Shortcuts für Startseite lesen14. Verknüpfungen deinstallieren15. Verknüpfungen installieren16. Zugriff auf geschützten Speicher testen"Als Optionen stehen dem Anwender "abbrechen" und "installieren" zur Verfügung.Ich bin der Meinung, dass dieses Vorgehen gegen mein Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung laut Grundgesetz, Art. 2 Abs.1 und Art.1 Abs.1 verstößt!Daher bitte ich dringend um Gehör, da es sich meiner Meinung nach um ein sehr relevantes gesellschaftlich hoch aktuelles Thema handelt.Ich bedanke mich für ihre/ Ihre Aufmerksamkeit!Mit freundlichen GrüßenMichael HilseDipl. Ingenieur TU-Berlin (NachrichtenInformatiker)

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Novidades

  • Pet 1-18-06-2263-026111

    Internet


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Zugriff auf personenbezogene Daten bei
    Installation einer elektronischen App nicht Voraussetzung sein darf.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 204 Mitzeichnungen und
    26 Diskussionsbeiträgen sowie weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor, die
    wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
    unterzogen... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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