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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Internethandel gedruckte Werbung nur verschickt werden darf nach vorheriger aktiver Zustimmung durch den Empfänger, z.B. durch Setzung eines entsprechenden Häkchens bei der Bestellung.
Αιτιολόγηση
Es ist im Internethandel üblich, dass man nach einer Bestellung für Jahre mit Prospekten und Katalogen bombardiert wird, die in manchen Branchen - z.B. Bürobedarf - oft mehr als 1 kg schwer sind, oder - z.B. bei Bekleidung - sehr häufig kommen. Übers Jahr können so leicht 50 bis 100 kg unerwünschtes und nicht durch eigenes Konsumverhalten beeinflussbares Altpapier zusammenkommen. Meist ist es möglich, diese Zusendungen durch Mail oder Anruf für die Zukunft zu verhindern, aber es ist ein Unding, dass man nach jeder klitzekleinen Internetbestellung wieder mit solcher Mühe konfrontiert ist. Bei Menschen, die viel übers Internet bestellen, kann sich die Mühe zu mehreren Stunden jährlich addieren. Wenn Werbedrucksachen wie Kataloge nur nach einer obligarorischen Zustimmung zur Zusendung beim Bestellvorgang (Häkchen in einem voreingestellt leeren Feld) geschickt werden dürften, könnte dem Missstand vorgebeugt werden. Das wäre ein Beitrag zum Verbraucher- UND Umweltschutz. Der Wunsch von Firmen, Kunden über ihre günstigen Angebote zu informieren, ist nicht ausschlaggebend. Alle Informationen, die man aus den Werbedrucksachen bekommt, sind ebenso online auf den Internetseiten der Firmen zu bekommen. Auch die Erstbestellung ist ja aus dem Internetangebot und dem Onlinevergleich mit Mitbewerbern hervorgegangen.
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κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
12/03/2013
Η αναφορά τελειώνει:
23/04/2013
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.11.2015Pet 4-17-07-407-049442Zivilrecht im Internet
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin fordert, dass eine Versendung von gedruckter Werbung bei Käufen im
Internet nur mit Zustimmung des Käufers, z. B. durch Häkchensetzung bei der
Bestellung, erfolgen darf.
Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass Besteller nach dem
Erwerb eines Produkts im Internet für Jahre mit Prospekten und Katalogen
„bombardiert" würden. Zwar sei es möglich, weitere Zusendungen durch Versenden
einer E-Mail oder durch einen Anruf zu unterbinden, jedoch sei der Aufwand hierfür zu
hoch.
Hinsichtlich... παρακάτω
Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.