Jagdwesen - Verbot bleihaltiger Munition zu Jagdzwecken

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Deutschen Bundestag

303 Signaturer

Søknadsfristen ble ikke innvilget

303 Signaturer

Søknadsfristen ble ikke innvilget

  1. Startet 2013
  2. Samlingen er fullført
  3. Innsendt
  4. Dialog
  5. Ferdig

Dette er en nettkampanje des Deutschen Bundestags.

Søknad er adressert til: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, bleihaltige Munition zum Zwecke der Jagd bundesweit zu verbieten.

Grunn

Jährlich gelangen tonnenweise Blei durch bleihaltige Munition in die Umwelt. Dadurch wird die Umwelt inkl. Grundwasser z.T. erheblich belastet. Außerdem sterben durch bleihaltige Munition tausende von Wildtieren durch Bleivergiftung, u.a. im Bestand gefährdete Raubvogelarten.Alternativen sind technisch möglich und wirtschaftlich. Es ist weder nachvollziehbar noch akzeptabel, dass ein nachweislich und gravierend umweltschädlicher Stoff seit Jahrzehnten aus Treibstoffen verbannt wurde, bei der Jagd in freier Natur jedoch unverändert zum Einsatz kommen darf.

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Informasjon om kampanjer

Underskriftskampanje startet: 02.02.2013
Innsamlingen avsluttes: 17.03.2013
Region: Deutschland
kategori:  

nyheter

  • Pet 3-17-10-789-048974Jagdwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.01.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte ein Verbot bleihaltiger Munition bei der Jagd erreichen.
    Er führt aus, dass durch bleihaltige Munition die Umwelt einschließlich des
    Grundwassers erheblich belastet würde. Tausende von Wildtieren würden durch
    Bleivergiftung sterben. Blei sei ein nachweislich stark umweltschädlicher Stoff, der
    bereits seit Jahrzehnten nicht mehr in Treibstoffen enthalten sein dürfe. Es sei nicht
    nachvollziehbar, dass Blei bei der Jagd in freier Natur unverändert zum Einsatz
    komme.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 303 Mitzeichnende
    haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
    parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu dem Anliegen darzulegen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
    dargestellte Ergebnis:
    Die Bundesregierung hat sich bereits mehrfach mit der Problematik befasst. Sie
    muss eine wissenschaftlich fundierte Entscheidung treffen. Hierbei sind die evtl.
    höhere Gefährung durch bleihaltige Munition bei der Jagdausübung, das
    Abprallverhalten, die Tötungswirkung bleifreier Munition unter dem Gesichtspunkt
    des Tierschutzes und die Unbedenklichkeit der alternativen Materialien für den
    menschlichen Verzehr und die Umwelt zu klären.
    Das bisherige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
    Verbraucherschutz (BMELV) hat verschiedene Vorhaben initiiert, die bislang jedoch
    noch nicht abgeschlossen werden konnten. Es wurden nach einem Stichprobenplan

    vorgesehene Proben entnommen. Bislang konnte lediglich ein Drittel der für die
    Lebensmittelsicherheit im Stichprobenplan vorgesehenen Proben untersucht werden.
    Auch die Untersuchung zur Tötungswirkung ist noch nicht abgeschlossen worden.
    Bei der Entscheidung ist zu beachten, dass im Gegensatz zu bleihaltigen
    Geschossen bei bleifreien Geschossen der Abstimmung von Geschoss, Ladung der
    Patrone und dem Lauf eine noch größere Bedeutung zukommt. Ein deutlich ver-
    größerter Streukreis der Patrone oder eine längere Fluchtdistanz sind durch objektive
    Messgrößen nachvollziehbar. Dies führt nach Einschätzung des BMELV seitens
    eines Großteils der Jägerschaft voraussichtlich zur Ablehnung bleifreier Geschosse.
    Dem muss daher entgegengewirkt werden. Die eingeleiteten Untersuchungen
    werden nach Auskunft der Bundesregierung intensiv fortgeführt, um wissensbasierte
    Entscheidungen treffen zu können, da nach dem gegenwärtigen Sachstand noch
    keine fundierte und verantwortungsvolle gesetzgeberische Entscheidung getroffen
    werden kann.
    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
    Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
    Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und den Fraktionen des
    Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)

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