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Petitsioon viidi lõpule
See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.
Petitsioon on adresseeritud: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Bundestag möge beschließen, dass die jagdliche Befriedung von Grundflächen als Grundsatz gilt und jede Ausnahme davon von der zuständigen Jagdbehörde/Pächter, etc. gesondert und explizit beim jeweiligen Grundstückseigentümer beantragt wird.
Selgitus
Die derzeitige gesetzliche Regelung geht davon aus, dass alle Grundstücksflächen grundsätzlich ( Ausnahmen nicht betroffen ) in Jagdbezirke eingeteilt werden. Ist ein betroffener Grundstückseigentümer damit nicht einverstanden, hat dieser einer Antrag an die zuständige Jagdbehörde zu stellen, welcher dann von verschiedenen Stellen angehört und bearbeitet wird und für den Antragsteller mit erheblichen Kosten verbunden ist. §903 BGB Befugnisse des Eigentümers, erlauben es zwar dem Eigentümer, andere von jeder Einwirkung auf seine Sache, in diesem Fall seines Grunstücks, auszuschließen, was die Möglichkeit des Antrags auf jagdliche Befriedung erlaubt, jedoch mit erheblichem Aufwand und daraus resultierenden Kosten verbunden ist. Die Ausübung des Jagdrechts ist kein Recht, was "zum Wohle der Allgemeinheit" dient und somit über dem Recht des Einzelnen steht. Deshalb ist eine Änderung des Gesetzes mit der Umkehrung der Antragstellung notwendig.
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Petitsioon algas:
26.01.2019
Petitsioon lõpeb:
07.05.2019
Piirkond :
Saksamaa
teema: