Jagdwesen - Verfahren zur jagdlichen Befriedung von Grundflächen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
335 Støttende 335 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

335 Støttende 335 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

  1. Startet 2019
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Der Bundestag möge beschließen, dass die jagdliche Befriedung von Grundflächen als Grundsatz gilt und jede Ausnahme davon von der zuständigen Jagdbehörde/Pächter, etc. gesondert und explizit beim jeweiligen Grundstückseigentümer beantragt wird.

Grunnen til

Die derzeitige gesetzliche Regelung geht davon aus, dass alle Grundstücksflächen grundsätzlich ( Ausnahmen nicht betroffen ) in Jagdbezirke eingeteilt werden. Ist ein betroffener Grundstückseigentümer damit nicht einverstanden, hat dieser einer Antrag an die zuständige Jagdbehörde zu stellen, welcher dann von verschiedenen Stellen angehört und bearbeitet wird und für den Antragsteller mit erheblichen Kosten verbunden ist. §903 BGB Befugnisse des Eigentümers, erlauben es zwar dem Eigentümer, andere von jeder Einwirkung auf seine Sache, in diesem Fall seines Grunstücks, auszuschließen, was die Möglichkeit des Antrags auf jagdliche Befriedung erlaubt, jedoch mit erheblichem Aufwand und daraus resultierenden Kosten verbunden ist. Die Ausübung des Jagdrechts ist kein Recht, was "zum Wohle der Allgemeinheit" dient und somit über dem Recht des Einzelnen steht. Deshalb ist eine Änderung des Gesetzes mit der Umkehrung der Antragstellung notwendig.

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