Terület: Juist

Juist Töwerland: Naturerhalt statt Baugewalt

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Bürgermeister Dr. Tjark Goerges

577 Aláírások

A petíció benyújtója nem nyújtotta be a petíciót.

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A petíció benyújtója nem nyújtotta be a petíciót.

  1. Indított 2020
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Sikertelen

A petíció címzettje: Bürgermeister Dr. Tjark Goerges

Grünflächen auf Juist erhalten - Gegen die dichte und profitorientierte Bebauung des ruhigen Ostdorfes.
Am 31.08.2020 wurde im Bauausschuss der Gemeinde Juist von den Investoren Bauunternehmung Kuhlmann/Walter Schüssler Consulting ein Projekt für den Bau von insgesamt 6 Häusern mit 9 Wohnungen am östlichen Ortsausgang vorgestellt (hierzu: http://www.juistnews.de/artikel/2020/9/2/verhaltene-reaktionen-fur-weitere-hauser-am-ostlichen-ortsrand/)..)
Mit Hilfe eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll das Projekt nach dem Willen der Investoren schnell umgesetzt und mit dem Bau bereits im nächsten Jahr begonnen werden.
Ein wertvoller Teil der Insel würde überbaut werden und weitere Grünflächen dauerhaft verschwinden.
Mit der Petition möchten wir Unterstützer gewinnen, um die zuständigen Gremien davon zu überzeugen, dass eine Genehmigung des geplanten Projekts gegen die Interessen der Insulaner und der Gäste verstößt und der Insel Juist langfristig schadet.
Wir sind der Auffassung, dass eine nachhaltige Sicherung der Gemeinwohlbelange der Insulaner erfolgen muss und die Insel Juist gegen weitere, profitorientierte, nicht dem Wohl der Insel dienende Vorhaben von privaten Investoren geschützt werden muss.
Wir möchten mit der Petition erreichen, dass

  • der Rat der Gemeinde Juist die Vorlage der Investoren ablehnt und keinen Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans fasst

  • Grünflächen im Ostdorf erhalten bleiben, der Baumbestand nicht gefährdet und auf Artenschutz geachtet wird (Rehe, Fasane, es gibt immer weniger Vögel auf der Insel Juist)

  • nicht noch mehr Ferienwohnungen auf Juist gebaut werden, die in der Nebensaison leer stehen (keine Geistersiedlung im Ostdorf, keine höhere Verdichtung und Überformung der Siedlungsstrukturen)

  • die Bürger, die diesen Aufruf unterstützen, angehört werden, bevor eine nicht mehr rückgängig zu machende Entscheidung über die geplante Bebauung im Ostdorf fällt (kein vereinfachtes, vorhabenbezogenes Bebauungsplanungsverfahren, das von den Investoren bezahlt wird und einseitig die Interessen der Investoren berücksichtigt)

  • mehr Kommunikation und Transparenz im Hinblick auf Vorhaben auf der Insel Juist erfolgt, insbesondere im Blick auf interessierte und verbundene Menschen

  • eine reflektierte Entscheidungsfindung stattfindet, der Transparenz, Offenheit und eine angemessene Vorbereitungszeit zugrunde liegt.

Indoklás:

„Töwerland“ - Zauberland wird die Nordseeinsel liebevoll von den Insulanern genannt. Der größte Teil dieser zauberhaften Natur steht als Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer unter besonderem Schutz und gehört seit 2009 zum UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer.
Wir möchten, dass dieses Zauberland auch für künftige Generationen erhalten und nicht durch eine irreversible, unbedachte, übermäßige Bebauung zerstört wird.
Die Lage ist ernst: „In den vergangenen Jahren wurden auf der Insel Juist zunehmend Häuser von Investoren aufgekauft, anschließend erweitert oder durch Objekte mit mehreren Wohneinheiten ersetzt. Durch die Spekulationen der Investoren steigen die Immobilienpreise auf der Insel stark an. Auch die Kurzzeitvermietung an Touristen ist oftmals lukrativer als die Dauervermietung, sodass sich viele Insulaner gezwungen sehen, auf das Festland abzuwandern. Parallel wirkt sich der zunehmende Mangel an Personalwohnungen negativ auf die touristischen Angebote und die damit einhergehenden Dienstleistungen aus. Die derzeitigen Bebauungspläne der Insel Juist stellen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen, auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechtliche Bodennutzung gem. § 1 Abs. 5 S. 1 BauGB gewährleistet, nicht mehr sicher. Die Gemeinde sieht sich daher in der Pflicht, die gesamten Bebauungspläne des Siedlungsbereiches zu überprüfen und neu aufzustellen“ (Auszug aus der Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Touristisches Wohngebiet Ost“ der Gemeinde Juist, 06/17, https://oc.gemeinde-juist.de/wp-content/uploads/2017/07/Juist_3_Begr_170626.pdf)..)
Mit der von den Investoren geplanten Bebauung im Ostdorf können die grundsätzlichen Ziele der Gemeinde Juist, wie die Sicherung

  • der ortstypischen Gebietsstrukturen

  • der touristischen Infrastruktur

  • der Gästebeherbergung

  • sowie der Schaffung von ausreichendem (Dauer-)Wohnraum nicht erreicht werden.

Die ortstypischen Gebietsstrukturen im Ostdorf würden durch die Bebauung massiv verändert, es käme zu einer städtebaulich nicht verträglichen Verdichtung der Ortsrandlage. Die Grünflächen sorgen mit dem Buschwerk für einen guten Ausgleich des vorhandenen Bauteppichs.
Die Schaffung von ausreichendem (Dauer-)Wohnraum ist mit dem Vorhaben der Investoren Kuhlmann/Schüssler nicht nachhaltig sichergestellt. Hierzu stellte Bauamtsleiterin Karoline Engel in der Bauausschusssitzung vom 31.8.20 zutreffend fest, dass die 30 Jahre, für die eine Bindung von Dauerwohnraum geplant ist, „im Bausektor (nur) ein Wimpernschlag“ seien.
Darüberhinaus ist fraglich, ob sich die Insulaner die geplanten Wohnungen mit je 70 qm (angenommen 10 Euro/qm netto) ganzjährig überhaupt leisten können. Zu befürchten ist, dass die Gemeinde das von den Investoren vorgeschlagene Benennungsrecht faktisch nicht ausüben kann und die Wohnungen damit den Einwohnern am Ende nicht zur Verfügung stehen. Auch steht der Bau von 5 großen Einzelhäusern mit 6 Wohnungen zu den 3 geplanten Wohnungen für Gemeindemitglieder in keinem Verhältnis.
Nicht zu akzeptieren ist, dass die geplanten Insulanerwohnungen den schlechtesten Standort bekommen sollen, eingezwängt in ein schmales Grundstück, ohne Garten, mit Ausblick auf den Zaun der Nachbarn. Tageslicht wird es im Erdgeschoss nur eingeschränkt geben. Dagegen erhalten die Einzelhäuser die „Prime Location“. Außerhalb der Hauptsaison stehen die Ferienhäuser auf der Insel jedoch erfahrungsgemäß überwiegend leer (sog. „Rolladensiedlungen“). Dies ist städtebaulich weder erwünscht noch verträglich. Wenn niemand in den leeren Häusern außerhalb der Saison lebt, fehlt es auch an Unterstützung der sozialen Infrastruktur, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in den Vereinen, bei der ehrenamtliche Mitarbeit.
Neben der fehlenden Verwirklichung übergeordneter Ziele mangelt es der Planung auch an einem Konzept für Kompensationsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie dem Baugesetzbuch sowie Aussagen zur Regelung von Altlasten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Der Plan der Investoren wird den Anforderungen an eine städtebaulich vertretbare, sinnvolle Gestaltung des Ortsausgangs im Ostdorf nicht gerecht und dient auch nicht der Erfüllung öffentlicher Interessen der Gemeinde Juist (sondern nur den finanziellen Interessen der Investoren).
Wir möchten mehr Qualität statt Quantität für Inselbewohner und Gäste auf der Insel. Die Grenzen des Wachstums sind erreicht. Das Töwerland kann das Wachstum nicht weiter tragen.
Bitte helfen Sie uns, das sensible Ökosystem inmitten der Nordsee aufrecht zu erhalten und eine Balance zwischen Natur und Infrastruktur auf Juist zu schaffen. Rein wirtschaftliche Interessen dürfen das Gesicht der schönen und ruhigen Insel nicht entstellen. Entscheiden Sie mit gegen die geplante Bebauung im Ostdorf.

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A petíció részletes meghatározása

Petíciót indítottak: 2020. 09. 13.
Gyűjtés vége: 2021. 09. 13.
Terület: Juist
Kategória: Polgári jogok

Ùjdonságok

  • Petition wurde nicht eingereicht

    2023. 05. 19. -on,-en,-ön,-án,-én
    Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Die Petition ist bereit zur Übergabe - Neuer Link

    2022. 05. 18. -on,-en,-ön,-án,-én
    Liebe Alle,

    wir haben die Rückmeldung bekommen, dass ein Link in unserer letzten Nachricht leider nicht geöffnet werden kann.

    Hier ist der Link nun noch einmal:
    https://oc.gemeinde-juist.de/wp-content/uploads/sites/3/2022/04/2022.04.13_VHB-6_Inselkaten_Oeffentl.-Bekanntmachung_m.-Unterschrift.pdf

    Wir bitten um Entschuldigung und freuen uns auf Ihre/ Eure Kommentare und Meinungen!

    Beste Grüße
    Anke Gößmann
  • Liebe Unterstützer:Innen der im September 2020 gestarteten Petition „Naturerhalt statt Baugewalt“,

    in den letzten Monaten haben die Gemeinde Juist und der Investor ihre Bemühungen fortgesetzt, insgesamt sechs Gebäude mit überwiegend Ferienwohnungen in das Plangebiet V6 im Ostdorf zu bauen. Wesentliche Änderungen zu den im September 2020 vorgestellten Planungen gibt es nicht.

    Seit Ende April können auf der Homepage der Gemeinde Juist unter „Bekanntmachungen“ die Pläne sowie die Begründung zur Planung eingesehen werden, s. https://oc.gemeinde-juist.de/oeffentliche-bekanntmachungen/ (unter dem Stichpunkt „Öffentliche Auslegung, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 6 für 5 Inselkaten und ein Mehrfamilienhaus").

    Der aktuelle Verfahrensstand dient der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und ist nicht nur ein formal wichtiger Vorgang, sondern auch die Chance, in diesem Stadium noch einmal Anmerkungen, Anregungen und auch Widerspruch zu der geplanten Bebauung kundzutun.

    Daher schicke ich Ihnen/Euch den Link mit der großen Bitte, möglichst zahlreich an der öffentlichen Beteiligung teilzunehmen und Ihre/Eure Bedenken gegen die zunehmende Verdichtung auf der Insel Juist, den Verlust von noch mehr Grünflächen und der nachhaltigen Veränderung der städtebaulichen Entwicklung zu äußern.
    Anregungen oder Anmerkungen zum Vorhaben können bis 25. Mai 2022 per Mail an bauverwaltung@juist.de erfolgen, siehe hierzu im Einzelnen: https://oc.gemeinde-juist.de/wp-content/uploads/sites/3/2022/04/2022.04.13_VHB-6_Inselkaten_Oeffentl.-Bekanntmachung_m.-Unterschrift.pdf.

    Einerseits beklagt nicht nur die Insel Juist seit Jahren den Zuwachs von Ferienwohnungen und hat sich daher zum Ziel gesetzt, dem in der Vergangenheit eingesetzten Veränderungsprozess durch Zweitwohnungen entgegenzuwirken, im Gegensatz dazu aber unterstützt die Gemeinde mit dem Verfahren zum Erlass des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V6 den Bau von Zweitwohnungen in hohem Maße.

    Wir halten den Bebauungsplanentwurf unverändert für fehlerhaft und rechtswidrig, sehen nach wie vor nicht, dass das Investorenvorhaben für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Insel Juist erforderlich ist. Im Gegenteil zeigt die Planung, dass es vordergründig nur um private Interessen des Investors sowie des beteiligten Eigentümers der Grundstücke geht. Die Schaffung von Dauerwohnraum wurde nachträglich so eingefügt, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht gewahrt werden. Weder ist für die drei geplanten Wohnungen ein ausreichender Garten vorhanden (insgesamt nur rund 418 qm Grundfläche, auf dem auch noch Nebengebäude untergebracht werden sollen), noch ist mithilfe des vorgelegten Entwurfs des Durchführungsvertrages sichergestellt, dass tatsächlich auf Dauer Wohnraum für die Insulaner geschaffen wird.

    Wir bitten Euch/Sie heute daher noch einmal um Eure/Ihre Unterstützung, so wie Ihr/Sie es bereits in den Kommentaren so zahlreich und engagiert getan habt. Vielleicht schaffen wir es gemeinsam, die Schönheit der Natur auf der Insel Juist ein Stück weit zu erhalten und das Vorhaben zu verhindern.

    Herzlichen Dank im Voraus für Eure/Ihre Unterstützung
    und liebe Grüße
    Anke Gößmann

Még nincs PRO érv.

21 Inselbewohner (Erstwohnsitz) dagegen ! Rest also überwiegend Zweitwohnungsbesitzer und damit diejenigen, die den entstandenen Grünflächenverbrauch maßgeblich verursacht haben!! Und sich jetzt beschweren!! Nicht Natur sondern Erhalt ihrer (privilegierten) Wohnlage ist der Petitionsgrund. Ein Schelm, der Böses dabei denkt !

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