Region: Juist
Bürgerrechte

Juist Töwerland: Naturerhalt statt Baugewalt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Dr. Tjark Goerges

577 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

577 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bürgermeister Dr. Tjark Goerges

Grünflächen auf Juist erhalten - Gegen die dichte und profitorientierte Bebauung des ruhigen Ostdorfes.
Am 31.08.2020 wurde im Bauausschuss der Gemeinde Juist von den Investoren Bauunternehmung Kuhlmann/Walter Schüssler Consulting ein Projekt für den Bau von insgesamt 6 Häusern mit 9 Wohnungen am östlichen Ortsausgang vorgestellt (hierzu: http://www.juistnews.de/artikel/2020/9/2/verhaltene-reaktionen-fur-weitere-hauser-am-ostlichen-ortsrand/)..)
Mit Hilfe eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll das Projekt nach dem Willen der Investoren schnell umgesetzt und mit dem Bau bereits im nächsten Jahr begonnen werden.
Ein wertvoller Teil der Insel würde überbaut werden und weitere Grünflächen dauerhaft verschwinden.
Mit der Petition möchten wir Unterstützer gewinnen, um die zuständigen Gremien davon zu überzeugen, dass eine Genehmigung des geplanten Projekts gegen die Interessen der Insulaner und der Gäste verstößt und der Insel Juist langfristig schadet.
Wir sind der Auffassung, dass eine nachhaltige Sicherung der Gemeinwohlbelange der Insulaner erfolgen muss und die Insel Juist gegen weitere, profitorientierte, nicht dem Wohl der Insel dienende Vorhaben von privaten Investoren geschützt werden muss.
Wir möchten mit der Petition erreichen, dass

  • der Rat der Gemeinde Juist die Vorlage der Investoren ablehnt und keinen Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans fasst

  • Grünflächen im Ostdorf erhalten bleiben, der Baumbestand nicht gefährdet und auf Artenschutz geachtet wird (Rehe, Fasane, es gibt immer weniger Vögel auf der Insel Juist)

  • nicht noch mehr Ferienwohnungen auf Juist gebaut werden, die in der Nebensaison leer stehen (keine Geistersiedlung im Ostdorf, keine höhere Verdichtung und Überformung der Siedlungsstrukturen)

  • die Bürger, die diesen Aufruf unterstützen, angehört werden, bevor eine nicht mehr rückgängig zu machende Entscheidung über die geplante Bebauung im Ostdorf fällt (kein vereinfachtes, vorhabenbezogenes Bebauungsplanungsverfahren, das von den Investoren bezahlt wird und einseitig die Interessen der Investoren berücksichtigt)

  • mehr Kommunikation und Transparenz im Hinblick auf Vorhaben auf der Insel Juist erfolgt, insbesondere im Blick auf interessierte und verbundene Menschen

  • eine reflektierte Entscheidungsfindung stattfindet, der Transparenz, Offenheit und eine angemessene Vorbereitungszeit zugrunde liegt.

Begründung

„Töwerland“ - Zauberland wird die Nordseeinsel liebevoll von den Insulanern genannt. Der größte Teil dieser zauberhaften Natur steht als Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer unter besonderem Schutz und gehört seit 2009 zum UNESCO Weltnaturerbe Wattenmeer.
Wir möchten, dass dieses Zauberland auch für künftige Generationen erhalten und nicht durch eine irreversible, unbedachte, übermäßige Bebauung zerstört wird.
Die Lage ist ernst: „In den vergangenen Jahren wurden auf der Insel Juist zunehmend Häuser von Investoren aufgekauft, anschließend erweitert oder durch Objekte mit mehreren Wohneinheiten ersetzt. Durch die Spekulationen der Investoren steigen die Immobilienpreise auf der Insel stark an. Auch die Kurzzeitvermietung an Touristen ist oftmals lukrativer als die Dauervermietung, sodass sich viele Insulaner gezwungen sehen, auf das Festland abzuwandern. Parallel wirkt sich der zunehmende Mangel an Personalwohnungen negativ auf die touristischen Angebote und die damit einhergehenden Dienstleistungen aus. Die derzeitigen Bebauungspläne der Insel Juist stellen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen, auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechtliche Bodennutzung gem. § 1 Abs. 5 S. 1 BauGB gewährleistet, nicht mehr sicher. Die Gemeinde sieht sich daher in der Pflicht, die gesamten Bebauungspläne des Siedlungsbereiches zu überprüfen und neu aufzustellen“ (Auszug aus der Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Touristisches Wohngebiet Ost“ der Gemeinde Juist, 06/17, https://oc.gemeinde-juist.de/wp-content/uploads/2017/07/Juist_3_Begr_170626.pdf)..)
Mit der von den Investoren geplanten Bebauung im Ostdorf können die grundsätzlichen Ziele der Gemeinde Juist, wie die Sicherung

  • der ortstypischen Gebietsstrukturen

  • der touristischen Infrastruktur

  • der Gästebeherbergung

  • sowie der Schaffung von ausreichendem (Dauer-)Wohnraum nicht erreicht werden.

Die ortstypischen Gebietsstrukturen im Ostdorf würden durch die Bebauung massiv verändert, es käme zu einer städtebaulich nicht verträglichen Verdichtung der Ortsrandlage. Die Grünflächen sorgen mit dem Buschwerk für einen guten Ausgleich des vorhandenen Bauteppichs.
Die Schaffung von ausreichendem (Dauer-)Wohnraum ist mit dem Vorhaben der Investoren Kuhlmann/Schüssler nicht nachhaltig sichergestellt. Hierzu stellte Bauamtsleiterin Karoline Engel in der Bauausschusssitzung vom 31.8.20 zutreffend fest, dass die 30 Jahre, für die eine Bindung von Dauerwohnraum geplant ist, „im Bausektor (nur) ein Wimpernschlag“ seien.
Darüberhinaus ist fraglich, ob sich die Insulaner die geplanten Wohnungen mit je 70 qm (angenommen 10 Euro/qm netto) ganzjährig überhaupt leisten können. Zu befürchten ist, dass die Gemeinde das von den Investoren vorgeschlagene Benennungsrecht faktisch nicht ausüben kann und die Wohnungen damit den Einwohnern am Ende nicht zur Verfügung stehen. Auch steht der Bau von 5 großen Einzelhäusern mit 6 Wohnungen zu den 3 geplanten Wohnungen für Gemeindemitglieder in keinem Verhältnis.
Nicht zu akzeptieren ist, dass die geplanten Insulanerwohnungen den schlechtesten Standort bekommen sollen, eingezwängt in ein schmales Grundstück, ohne Garten, mit Ausblick auf den Zaun der Nachbarn. Tageslicht wird es im Erdgeschoss nur eingeschränkt geben. Dagegen erhalten die Einzelhäuser die „Prime Location“. Außerhalb der Hauptsaison stehen die Ferienhäuser auf der Insel jedoch erfahrungsgemäß überwiegend leer (sog. „Rolladensiedlungen“). Dies ist städtebaulich weder erwünscht noch verträglich. Wenn niemand in den leeren Häusern außerhalb der Saison lebt, fehlt es auch an Unterstützung der sozialen Infrastruktur, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in den Vereinen, bei der ehrenamtliche Mitarbeit.
Neben der fehlenden Verwirklichung übergeordneter Ziele mangelt es der Planung auch an einem Konzept für Kompensationsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie dem Baugesetzbuch sowie Aussagen zur Regelung von Altlasten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz.
Der Plan der Investoren wird den Anforderungen an eine städtebaulich vertretbare, sinnvolle Gestaltung des Ortsausgangs im Ostdorf nicht gerecht und dient auch nicht der Erfüllung öffentlicher Interessen der Gemeinde Juist (sondern nur den finanziellen Interessen der Investoren).
Wir möchten mehr Qualität statt Quantität für Inselbewohner und Gäste auf der Insel. Die Grenzen des Wachstums sind erreicht. Das Töwerland kann das Wachstum nicht weiter tragen.
Bitte helfen Sie uns, das sensible Ökosystem inmitten der Nordsee aufrecht zu erhalten und eine Balance zwischen Natur und Infrastruktur auf Juist zu schaffen. Rein wirtschaftliche Interessen dürfen das Gesicht der schönen und ruhigen Insel nicht entstellen. Entscheiden Sie mit gegen die geplante Bebauung im Ostdorf.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.09.2020
Petition endet: 13.09.2021
Region: Juist
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

21 Inselbewohner (Erstwohnsitz) dagegen ! Rest also überwiegend Zweitwohnungsbesitzer und damit diejenigen, die den entstandenen Grünflächenverbrauch maßgeblich verursacht haben!! Und sich jetzt beschweren!! Nicht Natur sondern Erhalt ihrer (privilegierten) Wohnlage ist der Petitionsgrund. Ein Schelm, der Böses dabei denkt !

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