Piirkond : Saksamaa

Kaufvertragsrecht - Einführung einer Gewährleistungspflicht für den Fahrzeughandel

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Petitsioon on adresseeritud
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
28 Toetav 28 sees Saksamaa

Petitsiooni ei rahuldatud

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Petitsiooni ei rahuldatud

  1. Algatatud 2017
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
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  5. Lõppenud

See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, eine Gewährleistungspflicht für den Fahrzeughandel einzuführen. Diese soll sowohl für Privatkäufer als auch für Händler gelten

Selgitus

In letzter Zeit häufen sich im Internet Angebote von Fahrzeugen mit der Klausel: Jegliche Garantie und Gewährleistung auf Grund von Privatverkauf, oder Bastlerfahrzeug, ausgeschlossen!!!Dies macht es Privatpersonen und Händlern einfach, Fahrzeuge zu verkaufen, ohne dafür in Regress gezogen werden zu können.Die Praxis zeigt, dass zum Teil stark defekte Fahrzeuge verkauft werden, ohne den Käufer über eventuelle Schäden aufmerksam zu machen. Viele versteckte Schäden werden bewusst vertuscht, um den Wert des Fahrzeuges nach oben zu setzen. Selbst bei einer gründlichen Kontrolle vor dem Kauf, einschließlich einer Probefahrt, lassen sich nicht sofort alle Mängel feststellen. Auf Grund, der Privatverkaufsklausel, wird es dem Verkäufer zu leicht gemacht Fahrzeuge mit vertuschten Fehlern, für überteuerte Preise zu veräußern.Auch Händler nutzen Schlupflöcher und verkaufen Fahrzeuge mit dem Beitext: Gekauft wie gesehen, oder Bastlerfahrzeug. Es sollte bekannt sein, was in der heutigen Zeit an Fahrzeughändlern verteilt ist, die Fahrzeuge ankaufen und ohne jegliche weitere Kontrolle wieder für einen hohen Händleraufschlag weiter verkaufen! Über die Geschichte des Fahrzeuges ist meistens nichts bekannt!Dies kann man einfach umgehen, in dem man Privatverkäufer dazu verpflichtet bei einem Fahrzeugverkauf, ein Gutachten auszuhändigen, was eine zertifizierte TÜV-Prüfstelle aushändigt. In diesem Gutachten müssen alle Fehler aufgelistet sein. Sollte ein Privatverkäufer dieses Protokoll beim Kaufvertrag nicht mit beifügen, muss automatisch eine Gewährleistungspflicht von 6 Monaten eingeräumt werden. In dieser Zeit hat der Käufer genug Zeit, eventuelle versteckte Fehler zu erkennen. Bei Händlern muss eine Garantiepflicht von 1 Jahr Pflicht werden. Egal um was für ein Fahrzeug es sich hierbei handelt.Fahrzeuge ohne neuen TÜV sollten grundsätzlich nicht mehr von Händlern verkauft werden dürfen! Dies verhindert, dass ein Käufer auf falsche Aussagen herein fällt. Des weiteren wird damit der Markt von schrottreifen Fahrzeugen stark eingedämmt.

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uudised

  • Pet 4-18-07-4010-042202 Kaufvertragsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, eine Gewährleistungspflicht für den Fahrzeughandel
    einzuführen. Diese soll sowohl für Privatkäufer als auch für Händler gelten.

    Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent vor, dass sich im Internet Angebote
    von Fahrzeugen mit der Klausel „Jegliche Garantie und Gewährleistung aufgrund von
    Privatverkauf oder Bastlerfahrzeug ausgeschlossen!“ häufen würden. Dies mache es
    Privatverkäufern und Händlern einfach, Fahrzeuge zu verkaufen, ohne dafür in
    Regress genommen zu werden. Fahrzeuge... Edasi

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