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Veselība

Kein Verbot der Eigenblut-Therapie - Naturheilverfahren erhalten!

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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Das Anti-Eigenbluttherapie-Gesetz gegen Heilpraktiker ist offensichtlich ein Teil der Strategie des Gesundheitsministers Jens Spahn gegen Alternativ-Therapeuten und Therapien.

Die klassische Eigenblut-Therapie soll für Heilpraktiker durch eine Änderung des § 13 Abs. 2b AMG(Arzneimittel-Gesetz) verboten werden. Der Bundespräsident kann das Gesetz jedoch nicht unterschreiben, weil es einen parlamentarischen Verfahrens-Fehler (bei der Importförderklausel) enthält. Das führt dazu, dass der Gesetzgeber, (Bundestag), das Gesetz noch einmal nach einem Änderungsantrag abstimmen muss. Der Antrag kann frühestens nach der Sommerpause in der 37. KW im September eingebracht werden. So bleibt den Heilpraktikern, die die klassische Eigenbluttherapie anwenden und ihren Patienten eine letzte Frist um den Politikern zu sagen, dass damit eine wichtige und langbewährte Naturheil-Therapie verloren gehen würde.

Herr Spahn hatte auch überraschend im TSVG-Gesetz (Terminservice- und Versorgungsgesetz)das am 11. Mai 2019 in Kraft trat, das Verbot der Wahltarife für Homöopathie mit ins Gesetz genommen und das Verbot durch den Bundestag im Mai bestätigen lassen.

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Ich bin dafür, dass jeder selbst wählen darf, von wem er behandelt werden möchte. Oft sind es in Deutschland die Heilpraktiker, welche sich Zeit nehmen und genauere und alternative Diagnostiken anbieten. Ich spreche von den Heilpraktikern, die ihr Handwerk verstehen und erfolgreich in ihrem Tun sind.

Heilpraktiker dürfen schon zu lange unreguliert unwissenschaftlichen Hokuspokus als als seriöse Therapie verkaufen. Zu Beurteilen ob die angewandte Behandlung tatsächlich halten kann was versprochen wird ist ohne Ausbildung im Gesundheitswesen nur den wenigsten Patienten möglich. Patienten müssen sich darauf verlassen das Behandler Therapien anwenden die fundiert sind. Und das ist die Eigenbluttherapie nun mal nicht. Es gibt keinen Wirksamkeitsnachweis aber Ergebnisse die die Wirksamkeit in Teilen widerlegen. Es wird Zeit Gesundheitsberufe auf den Boden der Tatsachen zu bringen.

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