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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Schülerinnen und Schüler, deren Eltern bzw. Sorgeberechtigte von Arbeitslosengeld II leben, bei der Ausübung eines Nebenjobs keine Abzüge beim Arbeitslosengeld bekommen.
Perustelut
Wenn SchülerInnen, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen, einen Job antreten, bleibt ihnen ein Grundfreibetrag von 100 €, bei einem Minijob 170 €. Der Rest wird vom Jobcenter vom Bedarf abgezogen. Allerdings möchten viele SchülerInnen arbeiten, um ihren Führerschein oder ihre Hobbys finanzieren zu können. Das ist aber nicht oder nur kaum möglich, wenn einem der Großteil des Lohnes abgezogen wird und man als Kind seine Familie ernähren muss. Auch wenn die Eltern selbstverschuldet von Arbeitslosengeld II leben, sollte das Kind im Endeffekt nicht für das Verhalten seiner Eltern in Rechenschaft gezogen werden.Diese Regelung bietet überhaupt keinen Anreiz für SchülerInnen, der Arbeitswelt beizutreten.Kindern mit teuren Hobbys, wie ein Instrument zu spielen, dem Wunsch, den Führerschein zu machen, oder schlichtweg das Bedürfnis, Geld zu verdienen, um zum Beispiel mit Freunden, die eventuell besser gestellt sind, Unternehmungen zu machen, werden diese Möglichkeiten verwehrt.Ein/e Schüler/in sollte nicht unter der Arbeitslosigkeit der Eltern leiden müssen und schon gar nicht die Familie ernähren müssen.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
15.08.2019
Vetoomus päättyy:
17.10.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 2.2.2021
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan