Región: Alemania

Keine Aufnahme der Maklerklausel im Immobilien-Kaufvertrag

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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El proceso de petición ha terminado.

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  1. Iniciado 2019
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Notare dürfen nicht, zugunsten der vermittelnden Makler zum Kauf einer Immobilie,eine sogenannte Maklerklausel im Immobilien-Kaufvertrag aufnehmen, die die Höhe der Courtage ausweist. Dies soll verhindern, dass die Immobilie nicht zusätzlich um die in Berlin geforderten 7,14 % Maklercourtage, bei der Gebührenberechnung für den Notar, sowie auch für die Grundbucheintragungsgebühr von bereits 6 % zusätzlich verteuert wird. Die Maklercourtage rechnet sich nämlich dann zum Immobilienpreis hinzu.

Razones.

Wir haben nun 2 mal die Erfahrung gemacht, dass sich Makler aggressiv in die Notar-Kaufverträge beim Immobilienkauf hineindrängen und die Notare dem stattgeben. Steht der Makler mit seiner Courtageforderung mit im Kaufvertrag, so nach Auskunft der Notarkammer, erhält der Notar eine Gebührenerhöhung um 7,14 % für Berlin, ebenfalls erhöhen sich die Grundbucheintragungsgebühren für den Immobilienkäufer um diese 7,14 %. Der Notar hat es jedesmal versäumt, dazu eine Aufklärung anzubieten. Der Makler erhält im Gegenzug kostenfrei eine zusätzliche notarielle Vertragssicherung seiner Courtage. Obwohl diese durch die Maklervereinbarung vor Zusendung des Exposé zugesichert wird, ansonsten bekommt man kein Exposé.Dass sich nun Notare ohne Aufklärung des Immobilienkäufers, wie die Notarkammer bestätigt "unlauter" bereichern, ist eine Rechtslücke.Will der Makler zur Absicherung seiner Courtage Rechtssicherheit, muss er einen Notarvertrag anstreben. Dies ist den Maklern zu teuer, deshalb der Einfluß auf die Notare, wie in unserm Fall geschehen. Die Immobilie haben wir nicht gekauft, uns schien diese Vorgehesweise des Notar, das Spiel der Makler mitzuspielen, schon sehr grenzwertig.Fazit: Nimmt ein Notar die Maklerklausel in einen Immobilienkaufvertrag mit auf, verteuert sich die Gebührensumme um die Höhe der Maklercourtage, weil die Gesamtkaufsumme Immobilienkaufpreis + Maklercourtage den Gesamtpreis ergibt, aus dem die Gebühren berechnet werden.Nimmt der Notar diese Maklerklausel nicht auf (sie hat laut recherche Information der Notarkammer auch nichts in einem Immobilienkaufvertrag zu suchen) ist der Gesamtkaufpreis eben nur der Immobilienkaufpreis, der für die Gebührenberechnung relevant ist.Hier rennen Makler bei den Notaren offene Türen ein, weil beide von einer selbsterfundenen Maklerklausel provitieren. Das ist, meiner Meinung nach, nahe an der Grenze der Illegalität.

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Grundsätzlich arbeitet ein Makler hart für seine Provision, leistet zeitintensive Recherchearbeit und steht bis zum Kaufabschluss mit seinem Fachwissen beiden Kaufparteien beratend zur Seite. Wenn ein Käufer, oder Verkäufer dieses Expertenwissen und auch keinen Vermarktungsweg über den Makler nutzen möchte, dann sollte dieser ausschließlich private Immobilienangebote ohne Makler nuzen. Ein Absicherungswunsch ist nur verständlich, da es genügend schwarze Schafe gibt, die auf Immobilienangebote von Maklern eingehen, am Ende jedoch nicht bereit sind die gesetzlich zustehende Provision zu zahlen

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