Familie

Keine Einstellung der Ermittlungen gegen Jugendamtsmitarbeiter

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Staatsanwaltschaft
59 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

59 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Wir möchten gerne die öffentliche Aufmerksamkeit auf Strafanträge gegen Jugendamtsmitarbeitern gestellt worden sind. Die Staatsanwaltschaft hat sogar in diesem Fall die Ermittlungen aufgenommen.

Ungern würden wir es sehen, wenn diese wegen mangelnden öffentlichen Interesse eingestellt werden. Es geht um die Straftatbestände: § 203 StGB § 353 b, d StGB § 339 StGB Rechtsbeugung § 349 StGB Körperverletzung im Amt § 274 StGB Urkundenunterdrückung § 240 StGB Nötigung im Amt etc.

Reden

Die Familie besteht aus der Mutter , dem Adoptivvater und dem Kind . [Kind] hat das Asperger Syndrom. Er hat einen Rechtsanspruch auf Integrationshilfen wie Schulbegleitungen nach § 35 a SGB VIII. Diese Hilfen sind sehr kostenintensiv, z.B. Schulbegleitung für das Gymnasium ~ 4.200 €/Monat. Aus einem Zeitungsartikel und der Hausrede 2012 ist erkennbar, dass diese hohen Kosten für Schulbegleitungen für autistische Kinder (2010: 60 SchülerInnen im Kreis) dem Landrat sehr belasten. Die Familie ist vor der Hilfestellung für ihr behindertes Kind nie dem Jugendamt aufgefallen und hat auch keine Hilfen zur Erziehung beantragt, noch konnten objektiv Defizite in der Erziehung festgestellt werden. Die Familie hat sehr lange und vehement für die Hilfen für das Kind mit dem Jugendamt sich auseinandergesetzt. Die Familie ist die einzige Familie, welche im Kreis das Persönliche Budget gemäß § 17 SGB IX i.V.m. § 35 a SGB VIII erhalten hatte. Die MitarbeiterInnen sind in diesem Thema nicht geschult noch beraten sie darüber die Antragsteller.

Als die Eltern ihr Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 SGB VIII gelten machten und auch notfalls ihr Grundrecht auf Petitionen (Beschwerden/Bitten) nutzten, wurde mit allen Mitteln versucht ihnen nun schon im 2. Anlauf das Kind zu nehmen.

Man schreckte auch nicht davor zurück, über familiäre Details und/oder Protokoll aus dem Familiengerichtsverfahren weiterzugeben oder in öffentliche Verfahrens rechtswidrig einzuführen. Da zunächst nur die Mutter sorgeberechtigt war, versuchte man die seit 2010 geplante Adoption durch den Stiefvater zu verhindern, indem man kurz vor dem Abschluss des Adoptionsverfahren eine angebliche Kindeswohlgefährdung an das Familiengerichtsverfahren schrieb.

Bedankt voor je steun

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