Region: NRW

Keine Forensik im Wohngebiet!

Petitioner not public
Petition is directed to
Frau Ministerpräsidentin Kraft, Frau Ministerin Steffens, Herrn Landesbauftragten Dönisch-Seidel
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  1. Launched 2013
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Wir fordern von den Verantwortlichen in der Landespolitik, insbesondere von Frau Gesundheitsministerin Barbara Steffens, der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und dem Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug NRW, Herrn Dönisch-Seidel bei der Standortfestlegung für den Bau Forensischer Kliniken die Beachtung der folgenden Minimalanforderungen:

Bei Auswahl eines Standortes für eine Forensik 1. sind die negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten (Minimierungsgebot). 2. muss es einen Mindestabstand zur Wohnbebauung von mind. 100 Metern beachtet werden, um die Beeinträchtigungen durch den Normalbetrieb zu minimieren. 3. darf es keinen Sichtkontakt und keine unmittelbare Nachbarschaft zwischen der Forensik und besonders schutzbedürftigen Kinder- und Jugendeinrichtungen geben. 4. muss vor dem Hintergrund der regionalen Verteilungsgerechtigkeit als Ausschlusskriterium berücksichtigt werden, ob eine Kommune im Landgerichtsbezirk durch andere Vollzugsanstalten (JVAs und Maßregelvollzugsanstalten) bereits ihren Teil der Verantwortung für den Vollzug trägt. 5. muss die betroffene Kommune eine Mitsprache-Möglichkeit haben und müssen Beschlüsse des Stadtrates Frage des geeignetsten Standortes auf dem eigenen Stadtgebiet berücksichtigt werden. 6. müssen die Menschen im Mittelpunkt stehen – auch die vor der Mauer! Die reine Verfügbarkeit eines Grundstücks ist kein ausreichendes Argument.

Reason

Eine Forensik ist ein gefängnisgleich ausgebautes Gelände zur Therapie und Unterbringung psychisch kranker Straftäter. Die in NRW zur Zeit geplanten Anlagen, wie z.B. die an der Müngstener Straße in Wuppertal-Lichtscheid geplante Forensik, werden u.a. von einer 5,50 Meter hohen Mauer umgeben sein. Eine Dauerbeleuchtung ist nötig. Zusätzlich gibt es elektronische Sicherheitsmaßnahmen. Besonders im Sommer ist z.B. durch Hofgang und „Kommunikation“ der Patienten mit Lärmbelästigung zu rechnen. Grundstücke und Immobilien werden insbesondere im direkten Umfeld unverkäuflich, da potentielle Käufer durch die Nähe zur Forensik abgeschreckt werden. Diese Beeinträchtigungen durch den „Normalbetrieb“ der Forensik betreffen insbesondere die nähere, unmittelbare Umgebung und sind naturgemäß auch objektiv umso größer, je näher an der Mauer der Forensik sich die Wohnbebauung befindet. Für Windräder und andere Anlagen sind Mindestabstandsregelungen eine Selbstverständlichkeit. Der Gesetzgeber muss solche auch für Anlagen des Vollzugs vorschreiben. Besonders schutzbedürftig sind Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Grundschulen, Kindergärten und -tagesstätten, Sportstätten, Wohngruppen. Hier sind neben der Angst der Kinder selbst auch die Sicherheitsbedenken der Eltern zu berücksichtigen. Zum Beispiel beim Gelände Müngstener Straße in Wuppertal Lichtscheid ist es durch die einmalige Dichte der Wohnbebauung und der Kinder- und Jugendeinrichtungen schon im „Normalbetrieb“ nicht möglich, die negativen Auswirkungen der Forensik zu minimieren. Solche völlig ungeeigneten Standorte müssen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Wuppertal verfügt zum Beispiel bereits über 2 Justizvollzugsanstalten mit über 1.000 Plätzen und wird seiner Verantwortung bereits gerecht. Daher sollten im Landgerichtsbezirk vornehmlich andere Kommunen berücksichtigt werden. Im laufenden Verfahren wurden die betroffenen 5 Kommunen gut ein Jahr nach einer Gießkannen-Anfrage an 125 Kommunen vor vollendete Tatsachen gestellt. Ein solches Vorgehen über die Köpfe und Entscheidungsträger vor Ort ist gerade bei einem so sensiblen Thema einer Demokratie unwürdig. Ausführliche Informationen zur Begründung und weitere Möglichkeiten, aktiv zu werden finden Sie auch unter https://www.keine-forensik-auf-lichtscheid.de

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Der Bezirk Lichtenplatz ist kein dicht besiedeltes Wohngebiet. Hier wohnen 3.940 Menschen. An das in Frage stehende Gelände grenzen Wälder, Wiesen, Gewerbe- und Industrieflächen und Kleingärten. dies Argumente sind absurd und werden vorgeschoben, weil ein kleines elitäres Grüppchen um den Verfall der Preise seiner herrschaftlichen Anwesen fürchtet.

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