Περιοχή: Γερμανία
Εικόνα της αναφοράς Keine gesetzliche Corona Impfpflicht
Πολιτικά δικαιώματα

Keine gesetzliche Corona Impfpflicht

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Das deutsche Volk
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Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

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  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Wir wollen keine Impfpflicht!

Freiwilig und solidarisch impfen per Gesetz ab 15. Mai 2020. Kein Imunitätsnachweis = keine Grundrechte und anhaltende Einschränkungen. Doch wir zwingen Sie zu nichts. ????

Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Das Bundeskabinett hat am 29.04.2020 den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet.

Weiterer Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens Es ist offensichtlich geplant, das Gesetzgebungsverfahren zeitnah abzuschließen. Am 07.05.2020 wird der Bundestag in erster Lesung über das zustimmungsbedürftige Gesetz beraten. Mittlerweile hat der Bundestag-Gesundheitsausschuss für den 11.05.2020 zu einer öffentlichen Anhörung (als Videokonferenz) eingeladen. Möglicherweise könnte die 2./3. Lesung im Bundestag bereits am 14.05.2020 stattfinden. Der Bundesrat könnte somit am 15.05.2020 das Gesetz final beraten.

Besonders weise ich auf die Änderung von § 28 Abs. 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1 Nr. 20 Buchst. a) hin: § 28 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt: „Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“

Das bedeutet: Wer keine Immunität durch Impfung nachweisen kann verliert seine Grundrechte. Das ist die ultimative Impfpflicht. Diese soll am 15.5.2020, also bereits in 2 Wochen !!! verabschiedet werden.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf

Αιτιολόγηση

Die Einschränkung der Grundrechte ist Inakzeptabel.

Σας ευχαριστούμε για την υποστήριξή σας

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