Petition richtet sich an:
Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Seit dem 08.06.2020 gilt in Bayern die Pflicht (Zitat) "ausserhalb des eigentlichen Reittrainings in allen geschlosenen Räumlichkeiten, insbesondere in Reithallen, Stallungen, WC-Anlagen, Sattelkammern etc"(Zitatende) eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen. Diese Richtlinie ist Unsinn, völlig übertrieben und nicht zielführend, daher die Forderung der sofortigen Aufhebung dieser Anweisung!
Begründung
In einem Reitstall gibt es ausser der Halle und der Sattelkammer keine geschlossenen Räumlichkeiten, der geforderte Mindestabstand wird allein schon durch den Abstand der Pferdeboxen gewährleistet. Desweiteren sind in den Stallungen, ausser im Winter, immer sämtliche Fenster geöffnet und somit ist für ausreichende Durchlüftung gesorgt. Es gibt daher keinen Grund für eine allgemeine Maskenpflicht in Reitställen.