49
Palaikantis
Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.
Kein amtierender, abgewählter oder ehemaliger Politiker aus Bundes- oder Landtag darf in Entscheidungsgremien der öffentlich-rechtlichen TV- und Radioanstalten Einsitz nehmen.
Priežastis
Öffentlich-rechtliche TV-Anstalten sind politisch neutral zu führen und dürfen keiner politischen Obrigkeit unterstehen. Die Begründung ist deshalb so kurz, weil es dazu nicht viel zu schreiben gibt.
Dėkojame už palaikymą
Nuoroda į peticiją
Nuplėšiamas lapelis su QR kodu
parsisiųsti (PDF)diskusijos
Das Zwangsstaatsfernsehen muss nicht verbessert, sondern abgeschafft werden. Von mir aus darf es bestehen bleiben, wenn der Beitrag freiwillig zu entrichten ist.