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Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis
Lūgumraksts adresēts: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Kein amtierender, abgewählter oder ehemaliger Politiker aus Bundes- oder Landtag darf in Entscheidungsgremien der öffentlich-rechtlichen TV- und Radioanstalten Einsitz nehmen.
Pamatojums
Öffentlich-rechtliche TV-Anstalten sind politisch neutral zu führen und dürfen keiner politischen Obrigkeit unterstehen. Die Begründung ist deshalb so kurz, weil es dazu nicht viel zu schreiben gibt.
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lejupielādēt (PDF)Debates
Das Zwangsstaatsfernsehen muss nicht verbessert, sondern abgeschafft werden. Von mir aus darf es bestehen bleiben, wenn der Beitrag freiwillig zu entrichten ist.