Region: Bundesland
Bilde av begjæringen keine Streichung der Bildung einer Gesamtnote aus Schwerpunktsnote und staatlichem Teil
Vitenskap

keine Streichung der Bildung einer Gesamtnote aus Schwerpunktsnote und staatlichem Teil

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In der Drucksache 20/21 vom 12.2.2021 hat der Bundesrat dazu Stellung genommen keine Gesamtnote mehr aus der Schwerpunktsnote und dem staatlichen Teil zu bilden. Bisher beträgt der staatliche Teil 70 Prozent und der universitäre Schwerpunktsteil 30 Prozent. Nun sollen die Noten getrennt auf dem Zeugnis abgebildet werden. Eine Gesamtnote ergibt sich nicht mehr.

Das Gesetz soll ab dem 01.01.2022 gelten.

Grunnen til

Der Bundesrat begründet dies mit der fehlenden Vergleichbarkeit der Endnoten für das erste juristische Examen innerhalb der Bundesländer, sowie zwischen den Universitäten.

Jedoch ist dies der falsche Ansatzpunkt für eine Vergleichbarkeit der Examensnoten und benachteiligt enorm Examenskandidaten, die bereits den Schwerpunkt absolviert haben.

Das Examen in Deutschland ist von vielerlei Ungerechtigkeiten geprägt. Es fängt damit an, dass der Zweitkorrektor die Benotung des Erstkorrektors sehen kann. Weiterhin sind natürlich die Schwierigkeitsgrade bei den Examensklausuren sehr unterschiedlich pro Durchgang. Ebenfalls variiert die Vorbereitung auf das Examen an den Universitäten sehr. Einige Universitäten werden bundesweit für ihre Examensvorbereitung gelobt, andere Universitäten bieten nur ein mangelhaftes Angebot. Dies ist der Grund weshalb kommerzielle Repetitorien sehr beliebt sind.

Der Umfang des Examens wurde immer mehr und komplexer. Die Examina vor 2002 sind mit den heutigen nicht mehr vergleichbar. Das hat der Gesetzgeber gesehen und hat die Regelstudienzeit im Jahr 2020 erhöht. Jedoch soll nun den Studenten die Möglichkeit genommen werden bereits vor dem Examen eine gewisse Sicherheit im Laufe des Studiums aufzubauen, wie es in jedem anderen Studiengang (Bachelor, Master) normal ist.

Darüber hinaus werden die Examenskandidaten benachteiligt, die den Schwerpunkt absolviert haben. Mit dem Wissen, dass dieser keine 30 Prozent mehr einnimmt, hätten diese sich viel früher auf die Examensvorbereitung konzentrieren können. Mithin reicht der Schwerpunkt oft Monate in die Examensvorbereitung hinein, da in den Schwerpunkten die mündlichen Prüfungen sehr spät stattfinden.

Der Aufwand und die Mühe und auch die mentale Sicherheit, dass der Schwerpunkt auf die Examensnote Einfluss hat, wird mit dieser Stellungsnahme des Bundesrates zerstört.

Das Studium ist an vielen Ecken und Kanten reformbedürftig, aber der Schwerpunkt ist das geringste Problem. Selbst Bachelor- und Masterstudiengänge wären nach dieser Argumentation nicht vergleichbar, da jeder Prüfer an jeder Universität andere Prüfungen stellt und diese unterschiedlich wohlwollend oder streng bewertet. Etwas anderes stellt der Schwerpunkt nicht dar.

Das erste juristische Examen wird mit diesem Vorschlag nicht fairer und erst recht nicht vergleichbarer, sondern macht den Studiengang Rechtswissenschaft noch unattraktiver für die Zukunft.

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