In der Drucksache 20/21 vom 12.2.2021 hat der Bundesrat dazu Stellung genommen keine Gesamtnote mehr aus der Schwerpunktsnote und dem staatlichen Teil zu bilden. Bisher beträgt der staatliche Teil 70 Prozent und der universitäre Schwerpunktsteil 30 Prozent. Nun sollen die Noten getrennt auf dem Zeugnis abgebildet werden. Eine Gesamtnote ergibt sich nicht mehr.
Das Gesetz soll ab dem 01.01.2022 gelten.
Reason
Der Bundesrat begründet dies mit der fehlenden Vergleichbarkeit der Endnoten für das erste juristische Examen innerhalb der Bundesländer, sowie zwischen den Universitäten.
Jedoch ist dies der falsche Ansatzpunkt für eine Vergleichbarkeit der Examensnoten und benachteiligt enorm Examenskandidaten, die bereits den Schwerpunkt absolviert haben.
Das Examen in Deutschland ist von vielerlei Ungerechtigkeiten geprägt. Es fängt damit an, dass der Zweitkorrektor die Benotung des Erstkorrektors sehen kann. Weiterhin sind natürlich die Schwierigkeitsgrade bei den Examensklausuren sehr unterschiedlich pro Durchgang. Ebenfalls variiert die Vorbereitung auf das Examen an den Universitäten sehr. Einige Universitäten werden bundesweit für ihre Examensvorbereitung gelobt, andere Universitäten bieten nur ein mangelhaftes Angebot. Dies ist der Grund weshalb kommerzielle Repetitorien sehr beliebt sind.
Der Umfang des Examens wurde immer mehr und komplexer. Die Examina vor 2002 sind mit den heutigen nicht mehr vergleichbar. Das hat der Gesetzgeber gesehen und hat die Regelstudienzeit im Jahr 2020 erhöht. Jedoch soll nun den Studenten die Möglichkeit genommen werden bereits vor dem Examen eine gewisse Sicherheit im Laufe des Studiums aufzubauen, wie es in jedem anderen Studiengang (Bachelor, Master) normal ist.
Darüber hinaus werden die Examenskandidaten benachteiligt, die den Schwerpunkt absolviert haben. Mit dem Wissen, dass dieser keine 30 Prozent mehr einnimmt, hätten diese sich viel früher auf die Examensvorbereitung konzentrieren können. Mithin reicht der Schwerpunkt oft Monate in die Examensvorbereitung hinein, da in den Schwerpunkten die mündlichen Prüfungen sehr spät stattfinden.
Der Aufwand und die Mühe und auch die mentale Sicherheit, dass der Schwerpunkt auf die Examensnote Einfluss hat, wird mit dieser Stellungsnahme des Bundesrates zerstört.
Das Studium ist an vielen Ecken und Kanten reformbedürftig, aber der Schwerpunkt ist das geringste Problem. Selbst Bachelor- und Masterstudiengänge wären nach dieser Argumentation nicht vergleichbar, da jeder Prüfer an jeder Universität andere Prüfungen stellt und diese unterschiedlich wohlwollend oder streng bewertet. Etwas anderes stellt der Schwerpunkt nicht dar.
Das erste juristische Examen wird mit diesem Vorschlag nicht fairer und erst recht nicht vergleichbarer, sondern macht den Studiengang Rechtswissenschaft noch unattraktiver für die Zukunft.
Translate this petition now
new language versionNews
-
Änderungen an der Petition
on 16 Feb 2021
Debate
No CONTRA argument yet.
Why people sign
Tools for the spreading of the petition.
You have your own website, a blog or an entire web portal? Become an advocate and multiplier for this petition. We have the banners, widgets and API (interface) to integrate on your pages.
API (interface)
- Description
- Number of signatures on openPetition and, if applicable, external pages.
- HTTP method
- GET
- Return format
- JSON
More on the topic Science
-
8.627 signatures47 days remaining
-
-
3.566 signatures20 days remaining
on 09 Mar 2021
Ich finde es einfach ungerecht
on 03 Mar 2021
Es ist unfair, dass Studenten, die unter anderen Voraussetzungen ihr Studium begannen, mitten im Studium die Bedingungen zu ändern. Dies dürfte nur für Neuanfänger dieses Studiengangs gelten, da diese dann Klarheit über die neuen Bedingungen haben
on 02 Mar 2021
Um vergleichbare Ergebnisse bundesweit zu schaffen
on 26 Feb 2021
Das Schwerpunktbereichsstudium mit seinen Vertiefungsmöglichkeiten ist ein wichtiger Bestandteil der juristischen Ausbildung und darf nicht entwertet werden. Selbst wenn man die - grob falsche - Entscheidung treffen würde, den Schwerpunkt derart zu entwerten, ist zumindest ein Bestandschutz für bereits absolvierte Schwerpunktprüfungen bis zum Änderungszeitpunkt unabdingbar.
on 25 Feb 2021
ja und das sofort.