Kraj : Durynsko

Keine Windkraft im Wald – das Thüringer Waldgesetz ändern

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Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
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Welches Ziel hat die Petition? Diese Petition soll ein erster Schritt sein, um das Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) zu ändern. Im Besonderen soll §10 ThürWaldG eine Ergänzung erhalten, die künftig die Nutzung des Waldes für die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) vollständig ausschließt.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Die Beanstandung betrifft den Windenergieerlass vom 21. Juni 2016. Bis dahin galt der Wald in Thüringen als Tabuzone für Windräder. Mit dem Erlass wurden neue Rahmenbedingungen erschaffen und die Möglichkeit für den Bau von Windrädern gegeben. Der Erlass steht damit im Widerspruch zum im §1 ThürWaldG definierten Zweck des Thüringer Waldgesetzes.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Wie wird die Petition begründet? Stärker denn je gewinnt der Wald in unserer Zeit an Bedeutung. Der Wald ist ein maßgeblicher Klimaregulator und gleichzeitig Lebensraum für eine extrem große Flora und Fauna. Nicht nur als enormer CO2-Speicher steht der Wald im Mittelpunkt zahlreicher wissenschaftlicher Untersuchungen und Langzeitforschungen. Er beeinflusst den Wasserhaushalt die Luftqualität und trägt als Speicher entscheidend zur Trinkwasserversorgung bei. Zudem ist der Wald Erholungsort und schützenswert – wie es insbesondere im Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) dargestellt wird. Speziell in Mitteldeutschland leistet der Wald in Thüringen einen wichtigen Beitrag zur Luftreinigung und Ruhezonen. Das grüne Herz Deutschlands verdient sich seinen Namen ausschließlich durch die durchgehenden Waldflächen in unserem Freistaat. Einzelne Waldfelder verlieren ihre Stabilität und gemeinschaftliche Funktion (vgl. Wohlleben, Peter). Gerade eine aktuelle Studie der ETH Zürich belegt, dass der beständige Wald die effektivste Maßnahme gegen den Klimawandel darstellt.

Das Vorhaben, auch im Wald Windkrafträder aufzustellen, steht diesem Ansatz kontraproduktiv entgegen. Sämtliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen stehen, zerstören die eigentlichen Funktionen des Waldes und beeinflussen Klima, Artenvielfalt und Lebensqualität erheblich. So steigt die Wahrscheinlichkeit von Sturmschäden massiv durch die Schneisen für die Zugangswege. Nur eine geschlossene Baumfläche kann sich gegen schwere Stürme schützen. Die Zerstückelung von Waldflächen fördert die Austrocknung des gesamten Waldes. Auch die riesigen Betonfundamente stören den Wasserhaushalt massiv. Die Robustheit und Leistungsfähigkeit sowie die Eignung des Waldes für die naturbezogene Erholung werden herabgesetzt. Der Wald ist in Thüringen einer der wichtigsten Identifikatoren. Er ist charakteristisch für den Freistaat. Ein Aufbrechen der ganzheitlichen Struktur zerstört Tourismuskonzepte und bisherige Renaturierungsmaßnahmen. Richtet sich die Petition auf die änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Zahlreiche Naturschutzorganisationen (vgl. NABU Brandenburg, https://www.geo.de/natur/nachhaltigkeit/21698-rtkl-artenschutz-windenergie-und-voegel-die-opferzahlen-sind-viel-hoeher, Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen) haben sich in den vergangenen Jahren vermehrt gegen Windkraftanlagen im Wald ausgesprochen. Windanlagen im Wald führen zu keiner umweltfreundlichen Energieversorgung. Sie bewirken das Gegenteil und bringen Rodungen und Zerstörungen der Artenvielalt von Tieren und Pflanzen. So gesehen schaden Windräder im Wald eher, als dass sie sinnvoll und nachhaltig sind. Gerade aufgrund der aktuellen Wettersituation und dem starken Verlust gesunden Waldes in Thüringen durch Sturmschäden und Borkenkäferbefall sollte es ein Hauptanliegen sein, den Wald in Thüringen zu schützen und aufzuforsten. Eine weitere Schädigung des Waldes durch die Abholzung für technische Anlagen sollte für unmöglich erklärt werden.

Derzeit sind Windräder im Wald in sieben deutschen Bundesländern verboten. Auch in Thüringen galt diese Regelung bis 2014. In Anlehnung an das LWaldG Sachsen-Anhalt kann zum Beispiel eine Ergänzung im Thüringer Waldgesetz verfasst werden mit dem Wortlaut „Eine Errichtung von Windenergieanlagen im Wald ist verboten.“

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? bislang keine

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