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Kindererziehungszeiten als Vorversicherungszeiten für Rentenkrankenversicherung (KVdR) anerkennen!

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Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles
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  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Aktuelle Gesetzgebung: "Rentner und Rentenantragsteller sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, wenn sie eine entsprechende Vorversicherungszeit erfüllen. Um die Vorversicherungszeit zu erfüllen, muss vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags für mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums ein Krankenversicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden haben. Angerechnet werden sowohl Zeiten einer Pflichtmitgliedschaft und freiwilligen Mitgliedschaft als auch Zeiten einer Familienversicherung. Dies wurde vom Gesetzgeber zum 01.04.2002 neu geregelt."

Beispiel: Gesamte Lebensarbeitszeit 45 Jahre, zweite Hälfte sind dann 22,5 Jahre. Davon müssen 20 Jahre und drei Monate Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse geleistet werden. Das heißt, dass die ersten 22,5 Lebensarbeitsjahre für die KVdR nicht berücksichtigt werden. Werden jetzt in der zweiten Hälfte zum Beispiel Erziehungszeiten notwendig und während dieser Zeit keine Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse eingezahlt werden, weil kein eigenes Einkommen vorhanden ist, kann die „Vorversicherungszeit“ nicht erfüllt werden. Damit ist eine Aufnahme in die günstige Krankenversicherung der Rentner ausgeschlossen und eine teure freiwillige oder private Krankenversicherung muss abgeschlossen werden.

Pamatojums

Ich war mit einer Unterbrechung mehr als 35 Jahre in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Aber durch die Kindererziehungszeiten fehlen mir in der sogenannten "Zweiten Lebensarbeitszeit" zehn Jahre der Vorversicherungszeit. Meine Kindererziehungszeiten sind für die Rentenberechnung anerkannt. Trotzdem komme ich nicht in den "Genuss" der KVdR. Um Krankenversicherungsschutz zu haben, muss ich mich freiwillig in der Gesetzlichen Krankenkasse versichern, was etwa sechs Mal so viel kostet wie die KVdR-Beiträge. Das sind in meinem Fall ca. 54 000 € auf zehn Jahre hochgerechnet, die ich als freiwillig Versicherter der Krankenkasse mehr zahlen muss. Diese Ungleichbehandlung, die viele Mütter und Väter in Deutschland betrifft, muss umgehend abgestellt werden. Sehr geehrte Frau Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, bitte sorgen Sie schnellstmöglich für eine Korrektur des entsprechenden Gesetzes. Mit freundlichen Grüßen Richard Klein

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Am besten günstig privat versichern, dann hat man diesen ganzen Eiertanz mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht.

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