Família

Kindergärten schnellstmöglich wieder öffnen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Präsidenten des Niedersächsischen Landtages
2 Apoiador 2 em Baixa Saxônia

A petição foi retirada pelo peticionário

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  1. Iniciado 2020
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

Wie der Pressemitteilung des Landes Niedersachsens vom 16.04.2020 zu entnehmen ist, gilt für Kitas, Krippen und Horte bis zu den Sommerferien weiterhin die Notbetreuung, d.h. diese bleiben noch mindestens bis zu den Sommerferien für den Großteil der Kinder geschlossen (https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schrittweise-wiedereroffnung-der-schulen-notbetreuung-in-kitas-wird-ausgeweitet-187510.html).

Ein eingeschränkter Betrieb für Kinder aller berufstätigen Eltern sollte zumindest umgehend sichergestellt werden, um Eltern etwas zu entlasten und den Kindern die Möglichkeit zu geben Kontakt zu anderen Kindern zu bekommen und so in ihrer Persönlichkeitsentwicklung Fortschritte zu machen.

Razões

Während es für die Schulen zumindest einen Fahrplan gibt wie der Betrieb zumindest teilweise wieder aufgenommen werden kann, lässt man die Kleinsten im Stich und verweist auf eine Ausweitung der Notbetreuung. Dabei wird allerdings gesagt, dass Kinder möglichst bis zu den Sommerferien zu Hause betreut werden sollen, wenn eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann. Wie erste Beispiele zeigen, wird hier dann auf die Großeltern verwiesen, die doch laut Robert Koch Institut eigentlich zur Risikogruppe gehören sollen und entsprechend geschützt werden sollen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html). Wie das Robert Koch Institut in der zitierten Mitteilung vom 23.03.2020 selbst sagt, gehören Kinder nicht zur Risikogruppe. Die kleinen Kinder sollten laut Land Niedersachen (siehe Link oben) zu Hause betreut werden, wenn z.B, Home Office geleistet werden kann. Dass man kaum den Bedürfnissen der Kinder nachkommen kann, wenn beide Elternteile zu Hause Home Office machen, erklärt sich von selbst. Die Kleinen sollen sich über Monate zu Hause mehr oder weniger selbst beschäftigen, da die Eltern in der Regel nebenbei arbeiten müssen, sich um den Haushalt kümmern müssen und für die Verpflegung der Kinder sorgen müssen. Zudem gibt es auch kaum andere Freizeitaktivitäten, da gemäß der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie (NDS GVBl. 8/2020, ausgegeben am 07.04.2020, https://www.niedersachsen.de/download/153755/Niedersaechsisches_Gesetz-und_Verordnungsblatt_8_2020_vom_07.04.2020_mit_der_Niedersaechsischen_Verordnung_zur_Beschraenkung_sozialer_Kontakte_zur_Eindaemmung_der_Corona-Pandemie_ab_Seite_63.pdf)) Spielplätze, Zoos und Sportanlagen geschlossen sind und auch das Spielen im Freien mit anderen Kindern aufgrund des einzuhaltenden Mindestabstandes und des Verbots der Zusammenkunft von mehr als zwei Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, faktisch nicht möglich ist. Eine anderweitige Betreuung durch Tagesmütter, Babysitter, o.Ä. ist aufgrund der aktuell geltenden Beschränkungen ebenfalls nicht möglich. Dies führt zudem zu einer teilweise sehr angespannten familiären Situation, da Eltern zum Einen die Kinder in Vollzeit betreuen müssen, aber zum Anderen Ihren beruflichen Verpflichtungen weiter nachkommen müssen, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen. Die persönliche Entwicklung der Kinder sowie die Entwicklung der Sozialkompetenz wird durch den über Monate fehlenden Kontakt der Kinder zu anderen Kindern komplett unterbunden. Der Sozialethiker Peter Dabrock spricht in einem Interview mit dem Deutschlandfunk davon, dass wesentliche Prozesse der eigenen Persönlichkeitsbildung so zurückgestuft werden. Außerdem spricht er von einem schweren Grundrechtseingriff für die kleinsten Grundrechtsträger (https://www.deutschlandfunkkultur.de/sozialethiker-kritisiert-lange-kitaschliessungen-kinder.1008.de.html?dram%3Aarticle_id=474595&fbclid=IwAR2iZSe1wl7XD3PltB2T8uEtQCd1nFSfw7emh8riTFtPf5Y3OSwEJseeH4Q). Sollten Erzieher/innen ebenfalls zur Risikogruppe gehören, so müssen diese geschützt werden.

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