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Andragendet er stilet til: Bundesregierung
Der Fall Edathy hat offenbart, was vielen Ermittlern längst bekannt ist: Kinderornografische Darstellungen sind in Deutschland legal, solange keine eindeutigen sexuellen Handlungen zu sehen sind - auch wenn die Darstellungen auf Pornoseiten gehandelt werden. Helfen Sie mit Ihrer Untereschrift, dass das 2004 zu Gunsten der Kinderschänder novellierte Gesetz endlich geändert wird. Helfen Sie Kinder vor solchen Übergriffen zu schützen unter denen sie ihr Leben lang leiden. Der Besitz, Vertrieb und Herstellung solcher Aufnahmen muss Strafbestand werden. Die Gegenargumente, harmlose Aufnahmen aus dem Familienbestand würden dadurch zur Straftat werden, sind absurd.
Begrundelse
Deutschland ist zur Drehscheibe des internationalen Menschenhandels geworden - durch Gesetzesänderungen. Vor allem Kinder und junge Frauen sind Opfer. Nur dringend notwendige erneute Gesetzesänderungen können helfen unsere Kinder zu schützen. Jugendämter und Familienrichter stützen sich auf die strafrechtlichen Entscheidungen. Männer, die wie Edathy, nach aktuellem Strafrecht legal kinderpornografische Darstellungen auf dem Computer haben, bekommen Sorgerecht und Umgangsrecht, wenn sie Kinder haben. Weitere strafrechtliche Ermittlungen werden keinesfalls immer eingeleitet, die Fälle meist gleich geschlossen. Wären die kinderpornografischen Darstellungen heute schon Strafbestand, hätte es den Fall Edathy als Regierungskrise nie gegeben: Die Staatsanwaltschaft hätte sofort Anklage erheben können.
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Andragende startede:
16.02.2014
Andragendet slutter:
15.04.2014
Region:
Tyskland
Kategori:
Minoritetsbeskyttelse
Debatter
Als nächstes machen sich dann junge Eltern strafbar, wenn sie ein Nacktfoto vom Baby schießen. Denn wo, bitte, soll denn da die Trennlinie gezogen werden? Ich empfehle den Artikel auf Seite drei der SZ vom 1.3., Hier spricht mal jemand der sich damit beschäftigt hat und wieder ein empörte Wutbürger. Es ist ja nicht so, dass bei uns hinter jeder Ecke ein Rudel von Kinderschändern herumlungert.