Petycja jest adresowana do:
Bundesregierung
Der Fall Edathy hat offenbart, was vielen Ermittlern längst bekannt ist: Kinderornografische Darstellungen sind in Deutschland legal, solange keine eindeutigen sexuellen Handlungen zu sehen sind - auch wenn die Darstellungen auf Pornoseiten gehandelt werden. Helfen Sie mit Ihrer Untereschrift, dass das 2004 zu Gunsten der Kinderschänder novellierte Gesetz endlich geändert wird. Helfen Sie Kinder vor solchen Übergriffen zu schützen unter denen sie ihr Leben lang leiden. Der Besitz, Vertrieb und Herstellung solcher Aufnahmen muss Strafbestand werden. Die Gegenargumente, harmlose Aufnahmen aus dem Familienbestand würden dadurch zur Straftat werden, sind absurd.
Uzasadnienie
Deutschland ist zur Drehscheibe des internationalen Menschenhandels geworden - durch Gesetzesänderungen. Vor allem Kinder und junge Frauen sind Opfer. Nur dringend notwendige erneute Gesetzesänderungen können helfen unsere Kinder zu schützen. Jugendämter und Familienrichter stützen sich auf die strafrechtlichen Entscheidungen. Männer, die wie Edathy, nach aktuellem Strafrecht legal kinderpornografische Darstellungen auf dem Computer haben, bekommen Sorgerecht und Umgangsrecht, wenn sie Kinder haben. Weitere strafrechtliche Ermittlungen werden keinesfalls immer eingeleitet, die Fälle meist gleich geschlossen. Wären die kinderpornografischen Darstellungen heute schon Strafbestand, hätte es den Fall Edathy als Regierungskrise nie gegeben: Die Staatsanwaltschaft hätte sofort Anklage erheben können.