Alueella: Thüringen

Kooperation Gesundheitsamt – Reisebüros

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
14 Tukeva 14 sisään Thüringen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

14 Tukeva 14 sisään Thüringen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Thüringer Landtages .

Welches Ziel hat die Petition? Die Bildung einer Synergie zwischen den Gesundheitsämtern und Tourismus-Unternehmen, zur weiteren Eindämmung von Corona und Werterhalt der wirtschaftlichen Unternehmen.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Nein

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Kein Wie wird die Petition begründet? Die Anweisungen des Lockdowns nicht zu reisen beeinflusst die touristische Arbeit substanziell, obwohl im November kein Zuschuss in Höhe von 75% des Vorjahres-Monats möglich ist. Es gibt ebenfalls kaum noch Buchungen/Provisionen, die in der Überbrückhungshilfe II angesetzt werden können, da seit März kaum neue Buchungen generiert wurden. Hier besteht dringend Handlungsbedarf!

Die Gesundheitsämter arbeiten an ihren Kapazitätsgrenzen, und könnten durch Reisebüros/Reiseveranstalter entlastet werden. Besonders Touristiker haben die soziale Kompetenz, wissen wie man mit Menschen kommuniziert, oft in verschiedenen Sprachen (meist Englisch fließend), sind lokal gut vernetzt und genießen hohes Vertrauen, insbesondere in der Corona-Krise. In der Kontaktnachverfolgung könnte eine Kooperation sehr sinnvoll sein.

Wenn wir auf diese Art und Weise das Pandemiegeschehen kontrollierbarer machen, hilft es uns gesundheitlich und wirtschaftlich, vom Imagegewinn ganz zu schweigen. Richtet sich die Petition auf die änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Nein

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? Keine

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Uutiset

  • Der Petitionsausschuss hatte die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. Nach der Kenntnis des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie werden in einigen Gesundheitsämtern in Thüringen tatsächlich Mitarbeiter aus Reisebüros im Rahmen der Nachverfolgung von Infektionen erfolgreich eingesetzt.

    Der Vorschlag des Petenten wurde zur Prüfung an das Thüringer Landesverwaltungsamt weitergeleitet. In diesem Zusammenhang ist jedoch anzumerken, dass die Personalhoheit im eigenen Wirkungskreis der Kommunen liegt und sich damit der Einwirkungsmöglichkeit des Landes entzieht.

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