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Petition is addressed to: Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
Das Sportförderungsgesetz RLP (SportFG) in der Fassung vom 09.12.1974 ist seit dem 01. Januar 1975 in Kraft getreten. In dem Gesetz ist im § 15 II SportFG RLP festgeschrieben, dass öffentliche Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen den Sportorganisationen kostenfrei für Übungs- und Wettkampfzwecke zur Verfügung gestellt werden. Der Satz 3 des Paragraphen lautet: "Hallen- und Freibäder sind in der Regel von der kostenfreien Benutzung ausgenommen."
Der Sportbund Rheinland schreibt in seinen Hinweisen zum SportFG folgendes: "Durch die Worte "in der Regel" hat der Gesetzgeber deutlich machen wollen, dass die Träger nicht durch Gesetz verpflichtet werden sollen, für die Benutzung von Hallen- und Freibädern in allen Fällen Entgelte zu erheben. Der Gesetzgeber hat es den Trägern ermöglichen wollen, in Einzelfällen, z. B. Schwimmsportvereinen oder der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, auch Hallen- und Freibäder für den Übungs- und Wettkampfbetrieb kostenfrei zur Verfügung zu stellen." (vgl. Punkt 4.2 der Hinweise zum SportFG)
Im Schwimmverband Rheinland e.V., aber auch im ganzen Rheinland-Pfalz, wird die Öffnungsklausel "in der Regel" für eine kostenfreie Nutzung der Schwimmbäder durch die Sportorganisationen nur noch sehr selten angewandt. Vielmehr wurden in den letzten Jahren die Badmieten für die Schwimmausbildung, bzw. den Schwimmsport aufgrund steigender Energiepreise in Teilen erheblich erhöht. Viele Vereine können die Badmieten nicht mehr mit den Mitgliedsbeiträgen decken und müssen die Mitgliedsbeiträge erhöhen, bzw. planen die Erhöhung.
Auch die Schwimmvereine, -verbände und Lebensrettungsgesellschaften dürfen nicht gegenüber anderen Sportarten, denen eine kostenlose Nutzung per Gesetz ohne Einschränkung zur Verfügung steht, benachteiligt werden.
Daher fordert der Schwimmverband Rheinland e.V. die Änderung des § 15 II SportFG. Hallen- und Freibäder sind den Sportorganisationen ebenfalls kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Reason
Begründung für die Petition zur Änderung der Sportförderrichtlinie Rheinland-Pfalz zur
kostenfreien Nutzung von Schwimmbädern durch Sportorganisationen (Vereine, Verbände und DLRG)
1. Schwimmen als Bildungsauftrag und lebenswichtige Fähigkeit:
Schwimmen zu lernen ist nicht nur ein Bestandteil des schulischen Bildungsauftrags, sondern
auch eine grundlegende Fähigkeit, die Leben retten kann. Schwimmvereine leisten einen
entscheidenden Beitrag, um Kinder, Jugendliche und Erwachsene sicher im Wasser zu machen.
Sie ergänzen und erweitern den schulischen Schwimmunterricht und tragen aktiv zur Prävention
von Badeunfällen bei. Die kostenfreie Nutzung von Schwimmbädern würde es Vereinen
ermöglichen, dieses wichtige Ziel besser zu verfolgen und langfristig mehr Menschen den Zugang
zum Schwimmsport zu ermöglichen.
2. Steigende Energiekosten und hohe Badmieten belasten Vereine:
Die Energiekrise und die steigenden Betriebskosten für Schwimmbäder führen dazu, dass viele
Kommunen die Nutzungskosten für Vereine erhöhen. Diese hohen Badmieten sind für viele
Schwimmvereine kaum mehr tragbar und gefährden deren Existenz. Besonders kleine und
ehrenamtlich geführte Vereine stehen vor großen finanziellen Herausforderungen. Durch eine
kostenfreie Nutzung der Schwimmbäder könnten die Vereine ihre Arbeit fortsetzen, ohne ständig
um ihre finanzielle Zukunft bangen zu müssen.
3. Förderung der Vereinsarbeit und Stärkung der Gemeinschaft:
Sportvereine sind eine unverzichtbare Säule der Gesellschaft. Sie fördern Gesundheit,
Gemeinschaft und Integration. Schwimmvereine übernehmen zusätzlich eine wichtige soziale
Verantwortung, indem sie Schwimmkurse für Kinder aus sozial schwächeren Familien, Migranten
oder auch Menschen mit Behinderungen anbieten. Kostenfreie Schwimmbadnutzung würde es
den Vereinen erleichtern, ihre Angebote aufrechtzuerhalten und gesellschaftliche Teilhabe zu
gewährleisten.
4. Schutz des Schwimmsports und der Nachwuchsförderung:
Wenn die finanzielle Belastung für Schwimmvereine weiter steigt, droht ein Rückgang des
ehrenamtlichen Engagements und der Mitgliederzahlen. Dies hätte langfristige Folgen für die
Nachwuchsförderung und den Schwimmsport als Ganzes. Die kostenfreie Nutzung der
Schwimmbäder würde helfen, diesen Trend aufzuhalten und jungen Talenten eine Perspektive zu
bieten.
5. Gleichbehandlung gegenüber anderen Sportarten
Während die kostenfreie Nutzung von öffentlichen Sport-, Spiel- und Freizeitanlage im § 15 II SportFG festgeschrieben ist, werden die Sportorganisationen im Schwimmsport (Vereine, Verbände und DLRG) dadurch benachteiligt, da diese mit den Mitgliedsbeiträgen die Badmieten finanziert werden müssen.
Fazit:
Um die Bedeutung des Schwimmsports als lebenswichtige Fähigkeit, Bildungsauftrag und
gesellschaftliches Gut zu sichern, ist eine Anpassung des Sportförderungsgesetzes in Rheinland-Pfalz
dringend notwendig. Die kostenfreie Nutzung der Schwimmbäder für Vereine würde die
finanziellen Hürden abbauen, die Vereinsarbeit stärken und die Sicherheit im Wasser nachhaltig
fördern. Wir fordern daher die Landesregierung auf, diese Änderung schnellstmöglich
umzusetzen.
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Petition started:
12/18/2024
Petition ends:
06/17/2025
Region:
Rhineland-Palatinate
Topic:
Sports
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Debate
Man sollte Schwimmbäder auch für Angehörige von BOS, Soldaten und beorderte Reservisten kostenlos machen. Dies würde neben der Attraktivität des Dienstes auch die Sicherheitslage vor Ort verbessern.
No CONTRA argument yet.
Why people sign
Weil alle Sportvereine gleichbehandelt werden sollen, insbesondere die, die eine nicht zu unterschätzende Jugendarbeit leisten.
Weil es ein Unding ist, dass Randsportart durch solch ein Gesetz noch weiter an den Rand und Ruin getrieben werden und bei der eklatant hohen Anzahl an Nichtschwimmern unter den Kindern und Jugendlichen sollten solche Vereine wo es geht unterstützt werden! Die Stadt Trier hat eine Verpflichtung den Menschen das Schwimmen und den Schwimmsport in all seinen Formen, sowie gerne auch andere Randsportarten näher zu bringen und ihnen den Zugang zu diesen zu gewähren und nicht zu erschweren.
Gleichberechtigung unter Sportvereinen: kein Sportverein soll für die Benutzung von Sportstätten zahlen müssen.
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An der Stelle besteht eine "verdeckte ungerechtigtkeit" die der Öffentlichkeit mit dieser Tragweite meistens nicht bekannt ist.
I. d. R. haben andere Sportarten die Möglichkeit ihre Trainingsbereiche kostenfrei betreten und nutzen zu können. Den Schwimmvereinen stehen öffentliche Hallen/Freibäder bzw. Kombibäder zur verfügung die jeweils für sich regelmäßig Eintrittsgelder erheben. Diese Zahlung von Eintrittsgeldern zur Nutzung der Trainingsmöglichkeit nimmt mittlerweile einen erheblichen Kostenrahmen an was von gemeinnützigen Vereinen nicht mehr im Rahmen der Vereinsarbeit gedeckt werden kann.
Die ausgealterte Gesetzgebung von ´1974 bzw. ´1975 sollte an dieser Stelle vollständig überdacht und nachgebessert werden.
mfg.
Chr. Reichert