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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die gesetzlichen Krankenkassen zu einer Kostenübernahme von Pflege- und Hilfsmitteln, bei bestimmten Krankheiten, verpflichtet werden.
Perustelut
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur Medikamente, die eine medizinische Notwendigkeit vorsehen und unabdingbar sind.Bei einigen medizinischen Situationen ist es jedoch wichtig und besser sich regelmäßig zu pflegen, oder auf eine andere Behandlung auszuweichen (bspw. Salben bei Neurodermitis, Nahrungsergänzung bei Allergien ...). Diese, zum Teil, auch hochpreisigen Produkte werden weder von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, noch kann dafür eine nachträgliche Kostenübernahme oder eine Befreiung beantragt werden. Hier liegt eine Benachteiligung vor, außerdem wird gegen das Prinzip der Gesundheitsfürsorge verstoßen.Weiterhin wird das Gesundheitssystem finanziell stärker belastet, da Medikation in der Regel teurer ist, als Pflege.Mit einer umfangreichen Pflege können Krankheiten schon im Vorfeld eingedämmt werden.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
08.02.2020
Vetoomus päättyy:
26.03.2020
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 9.6.2021
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