Reģions: Vācija

Kraftfahrzeugsteuer - Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer nach gefahrenen Kilometern

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
170 Atbalstošs 170 iekš Vācija

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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass - sofern eine Abschaffung der KFZ-Steuer unter besonderer Berücksichtigung des föderalen Systems (KFZ-Steuereinnahmen auf Länderebene, Finanzierung des Strassenbaus auf Bundesebene) nicht durchführbar ist - bei der Bemessung der KFZ-steuer zukünftig das Verursacherprinzip geltend sein möge. Das bedeutet, dass sich die Höhe der KFZ-Steuer nicht weiterhin am Hubraum der angemeldeten Fahrzeuge orientiert sondern an den tatsächlich gefahrenen Kilometern.

Pamatojums

Unser Steuersystem wäre dann gerechter, wenn diejenigen, die einen grösseren Anteil an den entsprechenden Kosten zum Unterhalt unseres Strassennetzes verursachen, auch einen entsprechend höheren Anteil an der KFZ-Steuer übernehmen würden. Zur praktischen Umsetzung gibt es prinzipiell 2 Möglichkeiten:1.) die tatsächlich gefahrenen Kilometer werden angegeben und objektiv erfasst, was beispielsweise im Rahmen der Hauptuntersuchungen mit Eintragung des KM-Standes bereits seit längerer Zeit gängige Praxis ist. Die Erfassung der tatsächlich gefahrenen Kilometer könnte also durch entsprechende Daten aus den (in den Tachometern aller Fahrzeuge inzwischen nahezu ausschliesslich verwendeten) elektronischen Wegstreckenzählern erfolgen.2.) die KFZ-Steuer in ihrer bisherigen Form entfällt und wird stattdessen anteilmässig mit dem Steueranteil der Kraftstoffpreise verrechnet, wobei dann der Bund den Ländern eine gemäss dem Ausfall der bisherigen Steuereinnahmen entsprechend hohe Erstattung zukommen lassen sollte.Hierbei zu berücksichtigen sind Arbeitnehmer mit relativ geringem Einkommen, die aus beruflichen Gründen längere Wegstrecken mit dem eigenen KFZ zurücklegen müssen. Hier sollte dann ein entsprechender Ausgleich einer unverhältnismässig hohen steuerlichen Mehrbelastung erfolgen.

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Jaunumi

  • Pet 2-17-08-6121-048319Kraftfahrzeugsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird angeregt, die Kraftfahrzeugsteuer künftig nach den tatsächlich
    gefahrenen Kilometern zu bemessen.
    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, er halte eine
    Beteiligung der Verursacher an dem Unterhalt des Straßennetzes für gerechter als
    die derzeit geltenden Regelungen zur Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer). Dies
    bedeute, dass sich die Höhe der Kfz-Steuer nicht weiterhin am Hubraum der
    betreffenden Fahrzeuge orientieren sollte, sondern an den tatsächlich gefahrenen
    Kilometern.... vairāk

Debates

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