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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Anpassung der KfZ-Steuer für Wohnmobile und dauerhaftes Abstellen derselben.Mit der Petition wird ein Gesetz gefordert, welches Wohnmobile gerecht besteuert, sowie das dauerhafte Abstellen auf öffentlichen Straßen und Plätzen verbietet und somit Artikel 3 Abs. 1 GG entspricht.
Perustelut
Wohnmobile sind reine Luxusartikel, daher verstößt die Steuerbegünstigung gegen o. g. Artikel des GG. Arbeiter, welche mit ihrem Kleinwagen zur Arbeit fahren müssen, zahlen den vollen Steuersatz und somit ein vielfaches der Wohnmobile, die dann auch noch (aus Platzmangel zuhause) auf öffentlichen Parkplätzen und Straßen dauerhaft abgestellt werden. Dort werden oft noch mehrere Parkplätze gleichzeitig belegt und das dauerhaft (z. B. zum Überwintern).
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Vetoomus alkoi:
19.07.2017
Vetoomus päättyy:
16.10.2017
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 16.1.2019Pet 2-18-15-2124-044297 Gesundheitsfachberufe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Anpassung des Notfallsanitätergesetzes an Artikel 3
Absatz 1 Grundgesetz gefordert.
Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, den Rettungsassistenten werde faktisch ihr
Staatsexamen aberkannt. Nach Beendigung der Übergangsfrist dürften sie ihr
bisheriges Tätigkeitsfeld als Transportführer auf dem Rettungswagen nicht mehr
ausüben.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages... enemmän
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