Kraftfahrzeugtechnik - ECE-Zulassung nach §21a der StVZO für LED "Retro - fit" (Austausch)Lampen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

66 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

66 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass LED "Retro - fit" (Austausch)Lampen eine ECE-Zulassung nach §21a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erhalten.

Begründung

Stromfressende Halogen- und /oder Glühlampen sind in Kraftfahrzeugen immer noch das am meisten eingesetzte Leuchtmittel.Leuchtmittel die auf der LED-Technologie passieren, dürfen aktuell nur Bei Voll-LED-Scheinwerfern oder Leuchten die als Ganzes individuell typgeprüft, eingesetzt werden. Bedingung: Die LEDs dürfen nicht austauschbar sein. Bei Defekten muss der gesamte Scheinwerfer oder die komplette Leuchte getauscht werden – ein hoher Kostenfaktor.Eine aktuelle Untersuchung eines großen deutschen Automobilclubs aus dem ich zitiere belegt, dass es gute Gründe für eine Zulassung von LED - Leuchtmitteln gibt.Zum Beispiel der Sicherheitsgewinn aufgrund von:- Bremswegverkürzung durch kürzere Ansprechzeiten bei Bremsleuchten- bessere Sicht durch besseres Abblendlicht- Minderung der Unfallgefahr durch geringere AusfallratenErgänzend dazu kann noch aufgeführt werden, dass eine LED-H4 im Gegensatz zu einer Halogen-H4 eine um mehr als 1/3 größere Leuchtweite hat und die LED-Leuchte mit ca 5000 Betriebsstunden gegenüber der Halogenlampe mit ca 1000 Betriebsstunden wesentlich haltbarer ist.Im aktuellen Lichttest zeigte sich das 51% der Autofahrer mit defekter oder fehlerhafter Beleuchtung unterwegs sind.In den USA und verschieden Staaten Asien, sind LED - Retro-fit zugelassen und auch in Deutschland, vorwiegend online in allen gängigen Arten erhältlich.Eine Zulassung eröffnet vielen Menschen, gerade den Besitzern älterer Fahrzeuge, eine relativ kostengünstige Möglichkeit ihr Fahrzeug mit einen deutlichen Sicherheitsgewinn aufzurüsten.Alle anderen Verkehrsteilnehmer profitieren durch die größere Ausfallsicherheit, gerade in der "dunklen" Jahreszeit von einem Mehr an Sichtbarkeit, aber auch durch ein schnelleres Ansprechen von z.B. Bremslichtern, von mehr Reaktionszeit und eventuell daraus resultierenden kürzeren Bremsweg.Letztendlich wird durch die Legitimation mit einer Eindämmung der Angebote und des Einsatzes von nicht zugelassenen Leuchtmitteln zu rechnen sein.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.12.2017
Sammlung endet: 16.04.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-19-12-9202-002092 Kraftfahrzeugtechnik

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass LED „Retro-fit" (Austausch)Lampen eine
    ECE-Zulassung nach § 21a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erhalten.

    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 66 Mitzeichnungen und 8 Diskussionsbeiträge
    vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden Aspekt gesondert
    eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass stromfressende
    Halogen- und /oder Glühlampen in Kraftfahrzeugen immer noch das am meisten
    eingesetzte Leuchtmittel seien. Leuchtmittel, die auf der LED-Technologie passieren,
    dürften aktuell nur bei Voll-LED-Scheinwerfern oder Leuchten, die als Ganzes
    individuell typgeprüft eingesetzt würden, genutzt werden. Voraussetzung sei, dass die
    LEDs dürfen nicht austauschbar seien. Bei Defekten müsse der gesamte Scheinwerfer
    oder die komplette Leuchte getauscht werden, dabei fielen hohe Kosten an. Die
    aktuelle Untersuchung eines großen deutschen Automobilclubs belege, dass folgende
    aus Verkehrssicherheitsgründen für eine Zulassung von LED–Leuchtmitteln sprächen:

    - Bremswegverkürzung durch kürzere Ansprechzeiten bei Bremsleuchten

    - bessere Sicht durch besseres Abblendlicht

    - Minderung der Unfallgefahr durch geringere Ausfallraten.

    Ergänzend käme hinzu, dass eine LED-H4 im Gegensatz zu einer Halogen-H4 eine
    um mehr als 1/3 größere Leuchtweite habe und die LED-Leuchte mit ca. 5.000
    Betriebsstunden gegenüber der Halogenlampe mit ca 1.000 Betriebsstunden
    wesentlich haltbarer sei. Im aktuellen Lichttest zeigte sich, dass 51% der Autofahrer
    mit defekter oder fehlerhafter Beleuchtung unterwegs seien. In den USA und in einigen
    asiatischen Staaten seien LED-Retro-fit–Lampen zugelassen. Diese seien auch in
    Deutschland – vorwiegend online – erhältlich. Eine Zulassung eröffne, insbesondere
    den Besitzern älterer Fahrzeuge, eine relativ kostengünstige Möglichkeit ihr Fahrzeug
    sicherer zu machen. Davon profitierten auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
    Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
    Infrastruktur (BMVI) angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

    Zu der mit Petition vorgeschlagenen Zulassung von
    LED „Retro-fit" (Austausch)Lampen – gemeint sind Austauschlichtquellen mit
    ECE-(Economic Commission for Europe) nach § 21
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) stellt der Ausschuss fest, dass
    Scheinwerfer und/ oder Leuchten in der Regel nur für bestimmte Glühlampen- oder
    LED-Lichtquellen genehmigt sind. Die Verwendung anderer Lichtquellen ist
    unzulässig. Genehmigte LED-Lichtquellen als Ersatz für genehmigte
    Glühlampen-Lichtquellen gibt es derzeit noch nicht. Für die genehmigten
    LED-Scheinwerfer und/oder LED-Leuchten mit austauschbaren LED-Lichtquellen
    bzw. LED-Modulen gibt es genehmigte Austauschteile. Die Verwendung dieser
    genehmigten Austauschteile ist in der Regel auf einen spezifischen Scheinwerfer bzw.
    Leuchten begrenzt.

    Die Genehmigung von Scheinwerfern bzw. Leuchten für Kraftfahrzeuge mit
    ECE-Genehmigung beinhaltet auch die Verwendung von ECE-genehmigten
    Lichtquellen. Dadurch können in Deutschland keine Lichtquellen mit einer
    StVZO-Genehmigung verwendet werden.

    Die Zulassung von LED „Retro-fit" (Austausch)Lampen im Rahmen der StVZO ist
    somit nicht möglich.

    Unabhängig hiervon existieren auf dem Markt nicht genehmigte LED-Lichtquellen mit
    Sockeln aus dem Glühlampenbereich. Diese Lichtquellen sind hinsichtlich
    Leuchtdichte und Lichtverteilung ungeprüft und können zu einer erheblichen Blendung
    des Gegenverkehrs führen.
    Daher kann auch aus Gründen der Verkehrssicherheit dem Vorschlag nicht gefolgt
    werden.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
    dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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