41 handtekeningen
De petitie werd geweigerd
Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .
De petitie is gericht aan: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die verpflichtende Nachrüstung der Diesel-Fahrzeuge mit dem Software-Update nur dann eingefordert werden kann, wenn die Wirksamkeit der Maßnahmen durch das vom OLG München angeregte Sachverständigengutachten einwandfrei erwiesen ist, die Fahrzeuge damit die beim Verkauf zugesicherte Beschaffenheit erreichen und der Hersteller die volle Garantie für Folgeschäden der Umrüstung übernimmt.
Reden
- Mit BMVI, Erklärung zum Dieselgipfel v. 02.08.2017 und BMVI, Artikel Abgas-Thematik wurde beschrieben, dass aus der Umrüstung keine Nachteile für die Kunden entstehen dürfen und Motorschutzfunktionen zu begründen sind.Die Umrüstung entfernt den verbotenen Prüfstandserkennungsmodus, vergrößert im Übrigen das vorher sehr enge Thermofenster um wenige Temperaturgrade in dem die Abgasreinigung zusätzlich funktioniert. Damit ist der für die Umwelt erreichte Nutzen vernachlässigbar klein.2. BMVI, Bericht der Untersuchungskommission Volkswagen, Seite 114 ff legt z.B. für Fahrzeuge der Gruppe III dar, dass bei Erweiterung des Thermofensters Versottungen und Verlackungen am AGR entstanden.Erst nach Abschluss der Updates sollen vom KBA Überprüfungen zur Wirksamkeit durchgeführt werden.Dies ist bislang nicht geschehen und auch nicht terminiert.3. LG Heilbronn Az 9 O 111/16 stellt die Wirksamkeit klar in Frage und beschreibt die Genehmigung des Software-Updates durch das KBA offensichtlich auch politisch motiviert.4. Bereits umgerüstete Fahrzeuge schalten massenhaft in den Notbetrieb über Kontrollleuchte Motorsteuerung bzw. haben Schäden im Bereich Partikelfilter durch Asche-Eintrag und Verkoken der Abgasrückführungsventile.Die verpflichtende Durchführung des Updates mit Androhung der Stilllegung nicht umgerüsteter Fahrzeuge ohne vorherige Prüfung der Wirksamkeit und ohne weitreichende Garantie für Folgeschäden durch den Hersteller widerspricht Vorgang 1. und erzeugt bei den getäuschten Fahrzeugkäufern derzeit Kosten im erheblichen Bereich.5. OLG München, 8 U 1710/17, Der Senat ist nicht überzeugt, dass das angebotene Software-Update eine ausreichende Nacherfüllung darstellt, dies soll über ein Sachverständigengutachten (Kosten ca. 40.000,00 €) geklärt werden.Bisherige Erklärungen von Sachverständigen belegen sehr deutlich, dass durch die Veränderung der Motorsteuerung und damit der Verbrennungsabläufe statt Ruß im Abgas Asche entsteht, die aus dem Partikelfilter nicht freigebrannt werden kann. Dadurch setzen sich die Filter zu und müssen ausgetauscht werden.Darüberhinaus verkoken die Abgasrückführungsventile. Dadurch geht der Motor über die Motorsteuerung in einen Notbetrieb mit reduzierter Leistung und ein Werkstattaufenthalt wird erforderlich.Ob die Motoren den geänderten Thermischen Belastungen dauerhaft standhalten, muss zumindest in Frage gestellt werden Damit ist die Zuverlässigkeit der Fahrzeuge einseitig zu Lasten der Käufer nicht mehr gegeben.
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downloaden (PDF)Gegevens met betrekking tot de petitie
Petitie gestart:
24-10-2017
De petitie eindigt:
13-12-2017
Regio:
Duitsland
Categorie:
Nieuws
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Pet 1-19-12-9202-000022 Kraftfahrzeugtechnik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird ein zusätzliches Gutachten über die Wirksamkeit und mögliche
Folgen eines Software-Updates gefordert.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 41 Mitzeichnungen und fünf Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, das
Bundesministerium für Verkehr und... verder
Discussie
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