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Ģimene

Kranke Kinder benötigen elterliche Pflege

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Hermann Gröhe - Bundesminister für Gesundheit

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  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Lūgumraksts adresēts: Hermann Gröhe - Bundesminister für Gesundheit

"Wenn ein Kind krank wird und Mutter oder Vater daher nicht zur Arbeit gehen können, [muss der Arbeitnehmer] für diese Zeit das Entgelt fortzahlen, wenn weder der Arbeitsvertrag noch ein für [das] Unternehmen gültiger Tarifvertrag eine entsprechende Ausschlussklausel enthält. Ist der Anspruch ausgeschlossen, zahlt die Krankenkasse an den daheim gebliebenen Elternteil Krankengeld." (Quelle: https://www.tk.de/tk/basiswissen-fuer-arbeitgeber/entgeltfortzahlung/krankengeld-erkrankung-kind/343712 - Stand: 05.05.2017)

Wird ein Elternteil (bzw. eine nahestehende Betreuungsperson wie z.B. in Pflegefamilien) durch einen Arzt zur Betreuung des Kindes im Krankheitsfall freigestellt, so bezieht das Elternteil für diesen Tag Krankengeld, finanziert durch die (gesetzliche) Krankenkasse, sprich eine Lohnersatzleistung in Höhe von lediglich 70% des Nettolohns.

  • Dieser Bezug muss auf 100% des Nettolohns erhöht werden bzw. anders bewertet werden als das Krankengeld in andauernder Krankheitsphase eines Arbeitnehmers.
  • Arbeitgeber und Krankenkassen müssen sich darüber einigen wer welchen Anteil an einen 100%igen Bezug übernimmt.
  • Zudem darf es keine Begrenzung geben an wie vielen Tagen ein Kind im Jahr maximal erkrankt sein "darf", denn Kinder erkranken, durch ihr noch trainierendes Immunsystem, häufiger an Infekten als Jugendliche und Erwachsene.

Pamatojums

Diese Regelung ist UNFAIR in aller erster Linie dem Kind, jedoch auch der pflegenden Person gegenüber, die sich dem Druck ausgesetzt sieht, sich zwischen einer vollständigen (und behüteten) Rehabilitation des Kindes und einer Fortführung der, in vielen Fällen notwendigen Gehaltsbezüge zum Lebensunterhalt, entscheiden zu müssen. Vorwiegend bei alleinerziehenden Personen, die teilweise mit reduzierter Stundenanzahl arbeiten gehen, um die Betreuung des Kindes abzusichern (aber auch diejenigen, die sich den "Luxus" einer Teilzeiteinstellung nicht leisten können), geraten bereits durch kleinere Lohnabweichungen in prekäre Situationen. Die 30% des sonstigen Lohns, die durch eine Erkrankung des Kindes NICHT ausgezahlt werden, wirken da schon fast wie eine Sanktion. Dies wird auch als Bestrafung wahrgenommen bzw. gefühlt von solchen pflegenden Elternteile bzw. nahestehende Personen, die sich ein krankes Kind vom finanziellen Standpunkt aus "leisten können".

Aber auch Kindertagesstätten, Grundschulen, deren Personal und die anderen Kinder dieser Einrichtungen, als auch Kindertagespflegepersonen etc. werden durch diese Regelung in Mitleidenschaft gezogen: Häufig werden erkrankte Kinder viel zu früh wieder in den Alltag zurückgeführt. Zum einen bedeutet dies, dass das Kind in einer für (neue) Keime anfällige Verfassung die Einrichtung besucht und sich möglicherweise schneller einen neuen Infekt "einfängt", als auch für die Mitmenschen mit denen es - möglicherweise noch nicht ganz rehabilitiert - in Kontakt kommt und als Multiplikator für weitere Ansteckungen dient.

Hierzu ein Interview mit dem Kinderarzt Dr. Detlef Grunert: http://www.augsburger-allgemeine.de/noerdlingen/Wenn-Eltern-ihre-kranken-Kinder-in-die-Kita-bringen-id33191737.html (Stand: 05.05.2017)

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Sākās petīcija: 05.05.2017
Petīcija beidzas: 04.08.2017
Reģions: Vācija
Kategorija: Ģimene

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