Аймақ: Deutschland
 

Krankenhauswesen - Änderung des Fallpauschalensystems (G-DRG) zur Krankenhausfinanzierung

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Басталды 2018
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Бұл des Deutschen Bundestags онлайн петициясы.

Өтініш мына мекенжайға жіберіледі: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Fallpauschalensystem (G-DRG) zur Krankenhausfinanzierung nicht mehr die Personalkosten des ärztlichen Dienst, des Pflegedienst, des medizinisch-technischen Dienst und des Funktionsdienst beinhaltet. Die Kosten sollen nach ausreichend bemessenen Personalschlüssel in voller Höher vergütet werden.

Себеп

Im Fallpauschalensystem hängt die Vergütung vom jeweiligen Fall ab. Um zu bestimmen, welcher Patient welchem Fall zugeordnet wird, benötigt man Ärzte. Insbesondere ist es lohnenswert, komplizierende Nebendiagnosen aufzuspüren, weil diese eine höhere Vergütung ermöglichen. Alle anderen Personalgruppen sind Kostenfaktoren. Es ist üblich, im Benchmarking zu überprüfen, ob das eigene Haus bei diesen Kosten höher liegt als der kalkulierte Durchschnitt. Durch Senkung der eigenen Kosten unter den Durchschnitt, zum Beispiel der Pflegekosten, entstehen Gewinne. Hohe Gewinnmargen entstehen aber auch, wenn Fallzahlen in lohnenden Bereichen gesteigert werden und defizitäre Bereiche abgebaut werden. Ob eine Leistung lukrativ oder defizitär ist, hängt davon ab, ob sie viel Zeit für die Betreuung des Patienten erfordert und/oder ob sie Vorhaltung benötigt. Da in der Kalkulation nur aktive Leistungsminuten zugeordnet werden dürfen, werden Leistungen aus ungeplanten Aufnahmen systematisch unterfinanziert. Prominentestes Beispiel ist die Geburtshilfe. Kinder benötigen eine um ein vielfaches höhere Betreuung, deshalb ist auch die Kindermedizin defizitär. Das G-DRG degradiert hervorragend ausgebildete Pflegekräfte, Hebammen, Physiotherapeuten, Laboranten, MTAs und andere nicht-ärztliche Berufsgruppen zum Kostenrisiko. Ärzte wurden zum Treibstofflieferanten und sind somit für die Erträge zuständig. Der Patient ist nur noch ein Produkt. Dieses Produkt läuft Gefahr zu wenig oder zu viel Leistung zu erhalten. Je nachdem, wie rentabel es ist oder gemacht werden kann. Jede unnötige Leistung ist eine Verletzung der Unversehrtheit und verstößt damit unmittelbar gegen das Grundgesetz. Jede unterlassene Leistung ist ein im medizinischen und moralischen Sinne untragbarer Zustand für eine hochentwickelte Medizin und eine humanistische Gesellschaft. Die Leidtragenden des Systems sind diejenigen, die darin arbeiten, genauso wie diejenigen, die es in Anspruch nehmen müssen. Insbesondere Kinder, Schwangere und geistig eingeschränkte Personen werden gefährdet. Grundsätzlich gefährdet das G-DRG aber alle Menschen, einen unnötigen Eingriff zu erleiden. Das Fallpauschalensystem sollte für eine wirtschaftlichere stationäre Versorgung beitragen. Stattdessen hat es Milliardengewinne für die Träger möglich gemacht, die schlechte Arbeitsbedingungen und eine gewinnorientierte Versorgung für den Patienten anbieten. Somit steht das G-DRG einer Versorgung nach medizinischen Gesichtspunkten im Wege. Den Versicherten wird zugemutet, für eine schlechte Versorgung mehr Geld zu bezahlen, als für eine gute Versorgung nötig wäre. Das G-DRG ist das teuerste System aller Zeiten. Der Gesetzgeber darf nicht weiter tatenlos zusehen, wie Konzerne Geld auf Kosten der Patienten und des Personals scheffeln. Die Auswirkungen sind mittlerweile so katastrophal, dass die flächendeckende medizinische Versorgung in Frage gestellt ist.

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Петиция басталды: 20.04.2018
Жинақ аяқталады: 26.06.2018
Аймақ: Deutschland
санат:  

жаңалықтар

  • Pet 2-19-15-8275-006360 Krankenhauswesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass das Fallpauschalensystem zur
    Krankenhausfinanzierung nicht mehr die Personalkosten des ärztlichen Dienstes,
    des Pflegedienstes, des medizinisch-technischen Dienstes und des
    Funktionsdienstes beinhaltet.

    Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, die Kosten sollen nach einem ausreichend
    bemessenen Personalschlüssel in voller Höhe vergütet werden.

    Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 1.859 Mitzeichnungen sowie 9
    Diskussionsbeiträge ein.

    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter
    Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
    parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
    Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
    kann.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:

    Die Petentin verweist auf Fehlanreize zur Erbringung von Leistungen in lohnenden
    Bereichen mit geringem Patientenbetreuungsaufwand. Das Fallpauschalensystem
    habe zu Milliardengewinnen für die Krankenhausträger, zu schlechten
    Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und zu Gefährdungen für die Patientinnen
    und Patienten geführt.

    Im Fallpauschalensystem werden die Kosten- und Leistungen stationärer
    Behandlungen auf der Grundlage von Daten der an der Versorgung teilnehmenden
    Krankenhäuser kalkuliert und abgebildet. Das System wird jährlich weiterentwickelt,
    um neuen Versorgungsbedarfen Rechnung tragen zu können. Auch der Gesetzgeber
    nimmt Neuausrichtungen vor, sofern dies zur Beseitigung klar identifizierbarer
    Probleme erforderlich ist. Zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals wurde
    daher in der vergangenen Legislaturperiode ein ganzes Bündel von Maßnahmen
    - wie z. B. ein Pflegestellenförderprogramm mit einem Finanzvolumen von bis zu
    660 Mio. Euro in drei Jahren und ein Pflegezuschlag in Höhe von 500 Mio. Euro
    jährlich - ergriffen, das aktuell weiterentwickelt wird.

    Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode sieht unter anderem die
    Umstellung der Krankenhausvergütung auf eine von den Fallpauschalen losgelöste
    Pflegepersonalkostenvergütung vor. Diese sollen künftig über ein Pflegebudget unter
    Berücksichtigung des krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarfs finanziert
    werden. Zudem müssen die Krankenhäuser nachweisen, dass die für Pflegepersonal
    bereitgestellten Mittel auch tatsächlich zweckentsprechend verwendet werden. Die
    entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung dieser Vereinbarung
    werden im Bundesministerium für Gesundheit vorbereitet.

    Zur Förderung der Pflege am Bett sind die vollständige Finanzierung jeder zusätzlich
    geschaffenen Stelle und die Finanzierung der Aufstockung von Teilzeit- in
    Vollzeitstellen vorgesehen. Zudem werden Tarifsteigerungen anstelle der bisherigen
    hälftigen Refinanzierung bereits für das Jahr 2018 vollständig von den Kostenträgern
    übernommen. Verbessert werden des Weiteren die Rahmenbedingungen für
    Ausbildungsplätze in der Pflege durch die vollständige Finanzierung der
    Ausbildungsvergütungen. Bisher wurden diese nur anteilig refinanziert, weil die
    Auszubildenden in der Pflege im Rahmen ihrer praktischen Ausbildung voll
    ausgebildete Pflegekräfte entlasten. Auch Ausbildungsvergütungen für andere, im
    Krankenhausfinanzierungsgesetz genannte Berufe werden finanziert und die
    vereinbarten Ausbildungsbudgets unterliegen keiner Obergrenze. Damit ist dem
    Anliegen der Petentin in wesentlichen Teilen Rechnung getragen.

    Im Übrigen zeigen die regelmäßig durchgeführten Studien zur wirtschaftlichen Lage
    der Krankenhäuser, dass es regionale und strukturelle Faktoren gibt, die unabhängig
    vom Vergütungssystem die Gewinn- und Verlustmargen der Häuser beeinflussen.
    Hierzu zählen unter anderem eine hinreichende Finanzierung der Investitionskosten,
    die von den Ländern zu übernehmen sind, aber auch Faktoren wie
    Schwerpunktbildungen oder die Optimierung von Versorgungsprozessen. Nach wie
    vor sind zudem eine hohe Krankenhaus- und -bettendichte in Deutschland einerseits
    relevant für die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung, andererseits auch
    Ursachen für Unwirtschaftlichkeit, die den Bestand von Kliniken gefährden kann.

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die kritisch bewerteten Möglichkeiten zur
    Erzielung von Gewinnen dazu beitragen, Anreize zur Verbesserung von
    Wirtschaftlichkeit und Qualität der Krankenhausversorgung zu schaffen. Durch
    entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen kann sichergestellt werden, dass
    die Qualität der Versorgung unabhängig von der Gewinnorientierung eines
    Krankenhauses gewährleistet ist. Zudem werden auch in anderen Bereichen des
    Gesundheitswesens, wie z.B. in den Praxen von Ärzten oder Physiotherapeuten oder
    bei Apotheken Gewinne erzielt, aus denen Mieten und Pachten und die Gehälter der
    Beschäftigten finanziert werden.

    Strukturbereinigungen zur Verbesserung der Patientenversorgung und der Situation
    der in Krankenhäusern Beschäftigten sollen mit der Fortsetzung und
    Weiterentwicklung des Strukturfonds vorangebracht werden. Bis zum Jahr 2022
    werden weitere Mittel zur Förderung von Schließungen, Konzentrationen und
    Umwandlungen akutstationärer Versorgungskapazitäten bereitgestellt. Gefördert
    werden können auch zentralisierte Strukturen, die Verbesserung der IT-Sicherheit
    von Krankenhäusern und die Schaffung von Ausbildungskapazitäten für
    Pflegeberufe.

    Des Weiteren ist die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch die
    Krankenhausplanungskompetenz der Länder gewährleistet, welche die
    bedarfsnotwendigen Krankenhäuser in ihren Krankenhausplänen ausweisen. Für
    Krankenhäuser, die wegen zu geringer Fallzahlen mit den pauschalierenden
    Entgelten nicht auskömmlich wirtschaften können, kann ein Sicherstellungszuschlag
    zum Ausgleich eines nachgewiesenen Defizits vereinbart werden, sofern kein
    anderes Krankenhaus in zumutbarer Entfernung in der Lage ist, die
    bedarfsnotwendigen Leistungen ohne Zuschlag zu erbringen.

    Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
    Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

    Begründung (PDF)

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