Krankenhauswesen - Statistische Erfassung der Fallzahlen von Sterbenden in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

48 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

48 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Fallzahlen von Sterbenden in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege in den stationären Alten- und Krankenpflegeeinrichtungen künftig statistisch erfasst werden.

Begründung

Das Sterben in der deutschen Gesellschaft hat in den letzten Jahren einen steigenden Stellenwert erhalten und wurde entsprechend mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland gewürdigt. Gerade eine gute ambulante- und stationäre Hospiz- und Palliativversorgung kann dafür sorgen, dass betroffene Menschen möglichst in der vertrauten Umgebung gut behütet und begleitet den letzten Lebensweg würdevoll und schmerzfrei gehen können.Bundesweit existieren zahlreiche gute und gesellschaftswichtige Angebote der Sterbebegleitung, sowie weitere Planungen neuer Angebote, dass ohne die Vielzahl an gut geschulten Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen nicht möglich wäre.Für die Bedarfsermittlung verwenden zuständige Fachgesellschaften z. B. angewandte (nicht wissenschaftlich ermittelte) Faustformeln, die jedoch keinen Bezug auf die reale jeweilige Situation auf Landkreisebene darstellen.Ungeachtet dessen sterben die Menschen bislang- und auch weiterhin in Einrichtungen der stationären Kurzzeit- und Verhinderungspflege, die jedoch ganz klare andere Aufgaben besitzen und nicht ausreichend geschultes Personal vorhalten.Die statistische Erfassung von Sterbenden in den Einrichtungen der stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen, die mangels Angebotslage im Rahmen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege versorgt werden, biete den künftigen Ausbau und der Weiterentwicklung der Angebote eine gute und vor allem realitätsnahe Basis für eine Bedarfsermittlung des ländlichen Raumes und könne zugleich wichtige Informationen für die zuständigen Fachgesellschaften, Träger und Politik darbieten.Daher bitte ich für unsere Gesellschaft um Unterstützung dieser Petition.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.04.2016
Sammlung endet: 23.05.2016
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-8275-030177 Krankenhauswesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Fallzahlen von Sterbenden in der
    Kurzzeit- und Verhinderungspflege in den stationären Alten- und
    Krankenpflegeeinrichtungen künftig statistisch erfasst werden.

    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 49 Mitzeichnungen sowie 3 Diskussionsbeiträge
    ein.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
    Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:

    Die Statistik PG5 (Statistik der Einzeldatensätze in der Pflegeversicherung - PV -)
    sieht eine Erhebung von Todesfällen vor, ohne dass der Ort des Versterbens
    erhoben wird.

    In den Pflegeheimen ist auch die letzte Lebensphase von Bewohnern und
    Bewohnerinnen aktiv zu gestalten, und auch ein schmerzfreies und würdevolles
    Sterben muss ermöglicht werden. Untersuchungen zeigen, dass nicht wenige
    Pflegebedürftige in der Sterbephase in ein Krankenhaus überwiesen werden, da
    Pflegeheime nicht immer im erforderlichen Maß auf die Versorgungsbedarfe ihrer
    Bewohner und Bewohnerinnen am Lebensende eingehen oder eingehen können.

    Es gibt auch zahlreiche stationäre Pflegeeinrichtungen, die eine Hospizkultur und
    Palliativ-Care-Kompetenzen entwickelt haben. Sie können Vorbildfunktion im Sinne
    von Best Practice Ansätzen haben. Das BMG hat deshalb im Rahmen des
    Haushaltstitels "Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger"
    ein Vorhaben "Versorgung sterbender Menschen in der stationären Langzeitpflege"
    vergeben. Ziel ist es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, (1) welche Gründe
    vorliegen, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen in der Sterbephase
    in ein Krankenhaus überwiesen werden und (2) wie identifizierte Best Practice
    Beispiele flächendeckend eingeführt werden können.

    Mit Stellungnahme vom Juli 2018 teilte die Bundesregierung gegenüber dem
    Petitionsausschuss ergänzend Folgendes mit:

    Auf der Fachtagung "Das Sterben im Heim heute und morgen: Sorgekultur und
    Sorgepraxis der Zukunft" am 18. Juni 2018 in Augsburg wurden auch die Ergebnisse
    des o. g. BMG-Projektes "Sterben zuhause im Heim - Hospizkultur und
    Palliativkompetenz in der stationären Langzeitpflege" der Öffentlichkeit präsentiert.
    Auf der Veranstaltung wurde die Thematik in ihren verschiedensten Facetten
    ausgiebig und kontrovers diskutiert.

    Die Erfassung von Fallzahlen von Sterbenden in der Kurzzeit- und
    Verhinderungspflege wurde nicht angesprochen oder von Teilnehmenden
    angeregt/gefordert. Im Abschlussbericht des Projektes wird zwar das Erstellen und
    Pflegen einer Sterbeortstatistik angeregt, jedoch ohne die mit der Petition angeregte
    Differenzierung. Insbesondere die Erfassung der zum Todeszeitpunkt bezogenen
    einzelnen Leistungsart der Pflegeversicherung wäre auch nicht mit hinreichender
    Genauigkeit möglich.

    Die Studie und die Veranstaltung haben unterstrichen, dass bei der Aufnahme in ein
    Pflegeheim viele Bewohner und Bewohnerinnen meist älter, kränker und
    pflegebedürftiger als in früheren Jahren sind; dies trifft gerade auch auf nicht an
    Demenz erkrankte Personen zu. Insbesondere deren durchschnittliche
    Aufenthaltsdauer ist kürzer. Diese Veränderungen führen dazu, dass Pflegeheime
    häufiger als früher Orte höchster Pflege- und Versorgungsintensität sind. Nach
    Angaben des MDS aus den Qualitätsprüfungen im Jahr 2016 liegen in 99,8% aller
    Heime konzeptionelle Aussagen zur Sterbebegleitung vor.

    Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der genannten Studie wird das BMG diesem
    Bereich auch zukünftig die notwendige hohe Aufmerksamkeit zuteilwerden lassen.
    Bereits in der 18. Legislaturperiode wurden mit den Pflegestärkungsgesetzen und
    dem Hospiz- und Palliativgesetz Maßnahmen zur Verbesserung der
    Sterbebegleitung und der hospizlichen und palliativen Versorgung von
    Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern auf den Weg gebracht.

    Mit erneuter Stellungnahme der Bundesregierung vom Februar 2019 wurde der
    dargestellte Sachstand bestätigt.

    Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
    Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Der abweichende Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung - dem
    Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu überweisen, wurde mehrheitlich
    abgelehnt.

    Begründung (PDF)

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49 %
243 Unterschriften
115 Tage verbleibend

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