Kreditwesen - Hausbankprinzip der KfW

Versoeker nie publiek nie
Die petisie is gerig aan
Deutschen Bundestag

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Die petisie is nie toegestaan nie

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Die petisie is nie toegestaan nie

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Hierdie is 'n aanlyn petisie des Deutschen Bundestags.

Die petisie is gerig aan: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die KfW das Hausbankprinzip aufgibt und die Kreditanfragen und Konzepte von Firmen selber prüft und diesen nach erfolgreicher Prüfung eine Kreditbürgschaft ausstellen, mit der die Firmen dann selbst bei den Banken oder Privatpersonen Ihren Kreditzins aushandeln können

Rede

Seit Jahren stellt die Kfw sehr gute Programme für Firmen und Selbstständige zur Verfügung. Die Praxis zeigt aber das gerade kleinere bis mittlere Unternehmen kaum in den Genuss dieser Programme kommen weil die Hausbanken fast kein Interresse an der Vermittlung dieser Kredite haben. Sie argumentieren, zuviel Arbeit für zu wenig Verdienst. Wenn Sie ausnahmsweise einen Kredit vermitteln koppeln Sie dieses meistens mit einem Zusatzkredit aus eigenen Mitteln. Jeder Steuerberater kann diese bestätigen. Wenn mein Antrag angenommen wird reicht der Kreditnehmer sein Konzept incl. einer fachlichen Beurteilung evtl. IHK oder Steuer/Unternehmensberater direkt bei der KFW ein, weisst eventuell gefordertes Eigenkapital oder Sicherheiten nach und erhält dann eine Kreditgarantie in Vereinbarter Höhe(je nach Programm ist es möglich eine Avalgebühr zu Vereinbaren) Der Kreditnehmer hat jetzt eine 100% Werthaltige Sicherheit und kann mit verschiedenen Banken oder Privatpersonen seinen Kreditzins frei vereinbaren. Ich bin mir sicher das dieser Vorschlag für alle Beteiligten nur Vorteile bringt und einen Wirtschaftsaufschwung unterstützen würde. Ich empfehle jedem Abgeordnenden IHK,s und Steuerberater oder andere Wirtschaftsvertreter zu befragen ( Bitte keine Banker) ich bin sicher, alle werden diesen Vorschlag unterstützen

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Inligting oor die petisie

Petisie begin: 2009-03-10
Versameling eindig: 2009-05-15
Streek: Deutschland
kategorie:  

nuus

  • Klemens Niehues

    Kreditwesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.03.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass die Kreditanstalt für W iederaufbau (KfW ) im Rahmen einer
    Kreditbewilligung das Hausbankprinzip aufgibt. Stattdessen solle die KfW die
    Kreditanfragen bereits von Anfang an selbst prüfen.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent aus, dass die KfW seit Jahren sehr
    gute Programme für Firmen und Selbstständige zur Verfügung stelle. Doch leider
    zeige die Praxis, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen selten in den Genuss
    dieser Programme kämen, weil für die Hausbanken die Vermittlung dieser Kredite zu
    wenig lukrativ sei. Vor diesem Hintergrund fordert der Petent, dass Kreditnehmer ihre
    Konzepte inklusive einer fachlichen Beurteilung durch die zuständigen Industrie- und
    Handelskammern oder Steuer- und Unternehmensberater direkt bei der KfW
    einreichen sollten.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
    eingereichten Unterlagen verwiesen.

    Die Petition wurde als öffentliche Petition angenommen.
    Im Zeitpunkt des
    Abschlusstermins der Mitzeichnung wurde die Petition von 197 Mitzeichnern
    unterstützt. Es gingen insgesamt acht Diskussionsbeiträge ein. Ferner liegt dem
    Petitionsausschuss zu diesem Anliegen eine weitere Einzelpetition vor. Aufgrund des
    Sachzusammenhanges
    werden
    diese
    Eingaben
    einer
    gemeinsamen
    parlamentarischen Prüfung unterzogen.

    hat
    zu
    Der Petitionsausschuss
    Finanzen
    Bundesministeriums
    der
    parlamentarischen Prüfung
    lässt
    zusammenfassen:

    dem Anliegen
    eine Stellungnahme
    eingeholt. Das Ergebnis
    (BMF)
    sich
    auf
    dieser Grundlage wie

    des
    der
    folgt

    Die KfW -Bankengruppe als Bank des Bundes (80%) und der Länder (20%) ist eine
    Anstalt des öffentlichen Rechts und unterstützt den deutschen Mittelstand und
    Existenzgründer mit einem vielfältigen Angebot. Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes
    über die Kreditanstalt für W iederaufbau (KredAnstW iAG) sind bei der Gewährung
    von Finanzierungen für die von der KfW durchgeführten Fördermaßnahmen
    Kreditinstitute
    oder
    andere
    Finanzierungsinstitutionen
    einzuschalten
    (Hausbankprinzip). Die KfW gewährt somit die Kredite nicht unmittelbar an den
    Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen
    durchgeleiteten Kredite teilweise die Haftung übernehmen. Der Antrag auf
    Förderdarlehen kann nur über die Hausbank gestellt werden, wobei die Wahl des
    Kreditinstitutes dem Kreditnehmer freisteht.

    Die vom Petenten vorgeschlagene unmittelbare Kreditvergabe durch die KfW ist
    somit grundsätzlich nicht zulässig, da verhindert werden soll, dass die KfW in
    Konkurrenz mit den am Markt agierenden Kreditinstituten tritt und es somit zu
    gravierenden Wettbewerbsverzerrungen kommt.

    Das Hausbankprinzip hat sich überdies in der Praxis aus vielerlei Gründen bewährt.
    Zum einen dient es vor allem der Absicherung von Kreditrisiken, die die Hausbank
    zumindest
    teilweise
    übernehmen muss.
    Zum anderen
    ermöglicht
    das
    Durchleitungsprinzip eine fachkundige Prüfung des Kreditantrages durch ein
    Kreditinstitut vor Ort und bietet dem Unternehmer den Vorteil, die auftretenden
    Fragen von einem mit den örtlichen Gegebenheiten vertrauten Bankberater direkt im
    persönlichen Gespräch zu klären. Weiterhin kann die Kreditwürdigkeitsprüfung auch
    deshalb nicht von der KfW übernommen werden, da diese nicht über die notwendige
    Organisation und das entsprechende Personal verfügt, die eine flächendeckende
    direkte Kreditvergabe in Deutschland erfordern würde.

    Der Petitionsausschuss macht abschließend darauf aufmerksam, dass das
    Hausbankprinzip im Gesetz zur Neustrukturierung der Förderbanken des Bundes in
    Art. 2 Ziff. 3 erneut bekräftigt wurde.

    Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im
    Sinne des Anliegens des Petenten tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen.

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