Regione: Vokietija

Künstlersozialversicherung - Keine Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung für Verwerter künstlerischer Leistungen

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
15 15 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

15 15 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2016
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Petitum: Der Deutsche Bundestag möge beschließen:"Die Abgabepflicht für Verwerter künstlerischer oder publizistischer Werke/Leistungen zur Künstlersozialversicherung (§ 24 Abs. 1 S. 1 KSVG) wird abgeschafft; es bleibt den betroffenen Künstlern/Publizisten unbenommen, zu ihren Lasten anfallende Versicherungsbeiträge den jeweiligen Verwertern anteilig in Rechnung zu stellen." .

Priežastis

Hintergrund: §24 des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz - KSVG) schreibt vor, daß Unternehmer wie u.a. Verlage und Presseagenturen, Theater und Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen. Rundfunk und Fernsehen, Galerien und Kunsthandel, Betreiber von Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte sowie Varietes und Zirkusse zur Künstersozialabgabe verpflichtet sind. Dies gilt auch für Unternehmer und staatliche Stellen, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen. Gründe:Auf diese Weise wird Bürokratie abgebaut, weil nicht nur Unternehmen von arbeitsaufwandsrelevanten Pflichten befreit werden, sondern auch die Stellen, die die Überprüfung v.g. Unternehmen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Abgabepflicht zu kontrollieren haben.Der Ansätz liegt zunächst nahe, die Pflicht nach § 24 KSVG mit einem Vergleich der Pflichten eines Arbeitgebers, für seine Arbeitnehmer Sozialabgaben zahlen zu müssen, begründen zu wollen. Dieser Ansatz erweist sich aber bei näherem Hinsehen als weitgehend unzutreffend. Denn die aktuell fällige Abgabe nach § 24 KSVG erfolgt hier nicht für abhängig Beschäftigte, sondern ist für selbstständig publizistisch oder künstlerisch tätige (und in der Regel mithin auch kurzfristig wechselnde) Vertragspartner der Verwerter einer publizistischen oder künstlerischen Leistung zu zahlen.

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žinios

  • Pet 3-18-11-8265-030530

    Künstlersozialversicherung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte die Abschaffung der Künstlersozialabgabe für Verwerter
    künstlerischer Leistungen erreichen.
    Er führt aus, dass hierdurch Bürokratie abgebaut werde. Unternehmen würden von
    arbeitsaufwendigen Pflichten befreit. Auch wären Prüfungen der Unternehmen nicht
    mehr erforderlich. Die Abgabe nach § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
    werde nicht für abhängig Beschäftigte erhoben, sondern für selbständig publizistisch
    oder... toliau

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