Regione: Brema
 

L 18/212 - Verbot sexistischer Werbung auf öffentlichen Grundstücken

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

392 Firme

La petizione è conclusa

392 Firme

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online der Bremischen Bürgerschaft.

La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Frauenfeindliche sexistische Werbung auf gemeindeeigenen Grundstücken.

Terre des Femmes, Menschenrechte für Frauen e.V. veröffentlichte, dass mehrere Gemeinden in Deutschland ein Sexismus-Verbot in ihren Werberegelungen auf gemeindeeigenen Grundstücken aufgenommen haben.

Auch im Lande Bremen werden gemeindeeigene öffentliche Werbeflächen zunehmend mit Plakaten sexistischer Darstellungen, die mit dem eigentlich beworbenen Produkt nicht in Verbindung zu bringen sind, missbraucht.

Frauenfeindliche sexistische Werbung ist strukturelle Gewalt und keine Frage des Schmacks oder der Ästhetik. Sie hat verheerende Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. Sexistische Abbildungen verstärken immens Geschlechterklischees und verharmlosen Gewalt und Ausbeutung an Frauen.

Diese Art der Werbung reduziert die Persönlichkeit der Frau, setzt männliche Dominanz als gesellschaftliche Norm und vermindert das gegenseitige Rollenverständnis von Kindern und Jugendlichen.

Ich appelliere an den Petitionsausschuss, derartige Werbemaßnahmen im Bundesland Bremen zu untersagen.

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Dati della petizione

Petizione avviata: 07/03/2013
La raccolta termina: 19/04/2013
Regione: Brema
Categorie:  

Novità

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) vom 21. August 2013

    Der Ausschuss bittet, folgende Petition dem Senat mit der Bitte um Abhilfe zuzuleiten:

    Eingabe Nr.: L 18/212

    Gegenstand:
    Sexistische W erbung auf öffentlichen Grundstücken

    Begründung:
    Die Petentin rügt, dass auf öffentlichen Grundstücken zunehmend frauenfeindliche sexistische
    Werbung plakatiert werde. Sie bittet darum, dies zu untersagen. Es handele sich um strukturelle
    Gewalt gegen Frauen und nicht um eine Frage des Geschmacks oder der Ästhetik. Frauenfeindliche
    sexistische Werbung habe verheerende Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. Sexi stische
    Abbildungen verstärkten Geschlechterklischees und verharmlosten Gewalt und Ausbeutung von
    Frauen. Diese Art der Werbung reduziere die Persönlichkeit der Frau, setze männliche Dominanz als
    gesellschaftliche Norm und vermindere das gegenseitige Rolle nverständnis von Kindern und
    Jugendlichen. Die Petition wird von 392 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Außerdem
    liegen dem Ausschuss 134 schriftliche Unterstützungsunterschriften vor.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin Stellungnahmen der Senatorin für
    Soziales, Kinder, Jugend und Frauen sowie des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt.
    Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung
    persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
    Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen der Petentin. Das von ihr geforderte Verbot,
    entsprechende Plakate aufzuhängen, ist zwar grundsät zlich dem entsprechenden Vertrag über
    Werberechte auf öffentlichen Grundstücken enthalten. Allerdings gibt es ein Problem bei der
    Umsetzung. Deshalb sollte die Petition dem Senat mit der Bitte um Abhilfe zugeleitet werde.

    Nach Auffassung des Petitionsaus schusses wäre es wünschenswert, die zuständige Stelle, bei der
    Beschwerden über frauenfeindliche sexistische W erbung auf öffentlichen Grundstücken in Bremen
    vorgetragen werden können, stärker bekannt zu machen. Hierzu könnte man beispielsweise die
    Kontaktdaten auf die Plakate drucken oder die Plakate mit zusätzlichen Aufklebern versehen. Auch
    sollte ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, der festlegt, wann sexistische frauenfeindliche W erbung
    vorliegt. Die Entscheidung darüber, in welchen Fällen frauenfeindliche sexistische W erbung vorliegt,
    deren Beseitigung verlangt wird, könnte einem aus mehreren fachkundigen Personen
    zusammengesetzten Beschlussgremium übertragen werden. Bei künftigen Vertragsverhandlungen
    über die Stadtwerbung könnte der Vertragstext in Bezug auf sexistische frauenfeindliche Werbung
    konkretisiert werden.

    Begründung (PDF)

Non è ancora un argomento PRO.

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