Region: Bremen

L 19/274: Erhöhung der Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
34 supporters 34 in Bremen

Petition process is finished

34 supporters 34 in Bremen

Petition process is finished

  1. Launched 2018
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Erhöhung des Festbetrages der Berechtigungsscheine für Sozialwohnungen. Einreichungsstelle: Wohnungsamt. Begründung: Durch die Rentenerhöhungen der letzten Jahre sind vielfach die Grenzbeträge überschritten worden, so dass die Berechtigung eine Sozialwohnung zu bewohnen nicht mehr gegeben ist. Durch die dadurch erfolgte Mieterhöhung, oder Kündigung langjähriger Mieter, entstehen besondere Härtefälle. Die Rentenerhöhung sollte die Kostensteigerungen auffangen, wird aber durch den Wegfall der Berechtigung mit den Mehrkosten des Aufwendungszuschusses teurer als die Rentenerhöhung.
Die Minderung und Auslauf des Aufwendungszuschusses nach 20 bzw. 38Jahren ab mittlerer Bezugsfertigkeit, ist dabei noch nicht Anlass dieser Petition. Die Petition ist von allgemeinem Interesse, da sehr viele Rentner in Sozialwohnungen leben. Günter Kindervater

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News

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 37 vom 26. April 2019

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 19/274

    Gegenstand:
    Erhöhung der Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine

    Begründung:
    Der Petent regt an, die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine bzw. für
    Einkommensbescheinigungen zur Weitergewährung von Aufwendungszuschüssen für
    öffentlich geförderte Wohnungen zu erhöhen, damit die Mieterhöhungen, die durch
    eventuelle Kürzungen der Aufwendungszuschüsse erfolgen, nicht höher ausfallen als die
    Rentenerhöhungen.
    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme... further

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