L 19/274: Erhöhung der Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

34 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

34 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Erhöhung des Festbetrages der Berechtigungsscheine für Sozialwohnungen. Einreichungsstelle: Wohnungsamt. Begründung: Durch die Rentenerhöhungen der letzten Jahre sind vielfach die Grenzbeträge überschritten worden, so dass die Berechtigung eine Sozialwohnung zu bewohnen nicht mehr gegeben ist. Durch die dadurch erfolgte Mieterhöhung, oder Kündigung langjähriger Mieter, entstehen besondere Härtefälle. Die Rentenerhöhung sollte die Kostensteigerungen auffangen, wird aber durch den Wegfall der Berechtigung mit den Mehrkosten des Aufwendungszuschusses teurer als die Rentenerhöhung.
Die Minderung und Auslauf des Aufwendungszuschusses nach 20 bzw. 38Jahren ab mittlerer Bezugsfertigkeit, ist dabei noch nicht Anlass dieser Petition. Die Petition ist von allgemeinem Interesse, da sehr viele Rentner in Sozialwohnungen leben. Günter Kindervater

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.09.2018
Sammlung endet: 29.10.2018
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 37 vom 26. April 2019

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 19/274

    Gegenstand:
    Erhöhung der Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine

    Begründung:
    Der Petent regt an, die Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine bzw. für
    Einkommensbescheinigungen zur Weitergewährung von Aufwendungszuschüssen für
    öffentlich geförderte Wohnungen zu erhöhen, damit die Mieterhöhungen, die durch
    eventuelle Kürzungen der Aufwendungszuschüsse erfolgen, nicht höher ausfallen als die
    Rentenerhöhungen.
    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
    Senators für Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die
    Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern.
    Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
    zusammengefasst wie folgt dar:
    Aufwendungszuschüsse werden zur Senkung der Miete an den Vermieter gezahlt und für
    einen Zeitraum von vier Jahren entsprechend dem Einkommen der Mieter festgesetzt. Nach
    Ablauf des vierjährigen Festsetzungszeitraums müssen die Mieter ihr Einkommen erneut
    gegenüber der Wohnungsbehörde nachweisen, damit die Höhe der
    Aufwendungszuschüsse angepasst werden kann. Dadurch kann es passieren, dass es
    nach Ablauf des Festsetzungszeitraums aufgrund einer Rentenerhöhung zu einer
    Einstufung in eine höhere Einkommensgruppe und damit zu einer Mieterhöhung kommt.
    Davon sind aber grundsätzlich alle Mieter betroffen, deren Einkommen sich erhöht. Die
    Einstufung in eine höhere Gruppe führt allerdings nicht dazu, dass die Mieter nicht weiterhin
    in der geförderten Wohnung wohnen bleiben dürfen und ihnen gekündigt wird.
    Die in Frage stehenden Einkommensgrenzen sind bundeseinheitlich festgelegt und können
    von einzelnen Bundesländern nicht geändert werden.
    Der Ausschuss ist der Auffassung, dass es sich bei den maßgeblichen Vorschriften um
    ausgewogene Regelungen und nachvollziehbare Einkommensfallgruppen handelt, die
    auch im Fall von Rentenerhöhungen nicht zu unzumutbaren Härten führen. Vor diesem
    Hintergrund sieht der Ausschuss für eine Erhöhung der Einkommensgrenzen derzeit keine
    Veranlassung.

    Begründung (PDF)

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