Alueella: Bremen

L 19/37 - Schutz vor Spielsucht

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
14 Tukeva 14 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

14 Tukeva 14 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus der Bremischen Bürgerschaft .

Laut §2 Satz 1 des Bremischen Glücksspielgesetzes ist die Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiel eine öffentliche Aufgabe des Landes Bremen. Dem entgegen steht der §4 des Bremer Spielhallengesetzes in dessen Absatz 5 es heißt, dass lediglich die Betreiber von Spielhallen dazu verpflichtet sind, eine Spielersperrliste zu führen, in welche sich von Spielsucht betroffene Spieler auf eigenen Wunsch eintragen lassen können.

In der Praxis bedeutet dies für suchtgefährdete oder suchtkranke Spieler dass sie jede Spielhalle einzeln aufsuchen müssen um überall eine einzelne Eintragung in die (in den seltensten Fällen vorhandene) Sperrliste vornehmen zu lassen. Dies beinhaltet neben dem enormen zeitlichen und organisatorischen Aufwand auch, dass in jeder Spielhalle Passfotos und Ausweiskopien abgegeben werden müssen. In einem Selbstversuch suchte ich 30 Spielhallen auf. Die Sperre wurde mir nur 2 Mal bestätigt, in 26 Fällen wurde mir nur ein Hausverbot angeboten, in einem Fall bekam ich Post von einem Rechtsanwalt der mir ein Hausverbot anbot, wenn ich im Gegenzug dafür eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro akzeptieren würde. In einem Fall wurde mir von Betreiber gedroht und dieser Fall wurde von mir auch zur Anzeige gebracht.

Warum erlässt das Land Bremen nicht eine Gesetzesänderung ähnlich der im Land Hessen? Dort gibt es eine zentrale Anlaufstelle für gefährdete Spieler (Programmname OASIS) die verbindlich von allen Spielhallen zu nutzen ist. Eine solche Umsetzung würde dem §2 des Bremischen Glücksspielgesetzes entsprechen und könnte hunderten Betroffenen, Suchtkranken Menschen im Lande Bremen eine Hilfe sein.

Sicherlich können Betroffene auf andere Bundesländer ausweichen, wie es in Hessen kritisiert wird aber es geht doch hier um unsere Heimat: Unser Land Bremen!

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Uutiset

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 11 vom 12. August 2016

    Der Ausschuss bittet, folgende Petition den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen zuzuleiten:

    Eingabe Nr.: L 19/37

    Gegenstand:
    Schutz vor Spielsucht

    Begründung:
    Der Petent regt an, den Schutz vor Spielsucht zu verbessern. Die Abwehr von Suchtgefahren durch
    Glücksspiel sei eine öffentliche Aufgabe des Landes Bremen. Im Widerspruch dazu würden die
    Betreiber von Spielhallen nur verpflichtet, eine Spielersperrliste zu führen, in die sich von Spielsucht
    betroffene Spieler auf eigenen W unsch eintragen lassen können. Dies bedeute einen erheblichen
    zeitlichen und organisatorisc hen Aufwand für die betroffenen Spieler. In einem Selbstversuch habe
    sich... enemmän

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