L 19/93 - Beschwerde

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
5 Toetav 5 sees Bremeni liidumaa

Petitsioon viidi lõpule

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  1. Algatatud 2016
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See on veebipõhine petitsioon der Bremischen Bürgerschaft.

Die bremische Bürgerschaft wird gebeten, die Bremische Verfassung um eine "Verfassungsbeschwerde" zu erweitern, die auch ganz einfachen Bürgern zur Verfügung steht, die sich natürlich in keiner Weise mit der Majestät des Abgeordneten vergleichen dürfen. Wo kämen wir da hin?

Nach jahrelangen Klärungsversuchen hat mir der Petitionsausschuss bestätigt, dass in Bremen der § 3 des Baugesetzbuches (Beteiligung der Bürger) nicht ausreichend beachtet wird. Im Gegensatz zum Wortlauf des § 3 BauGB 1: "Die Bürger sind über .. sich wesentlich u n t e r s c h e i d e n d e Lösung e n , die für die Neugestaltung und oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, zu unterrichten", begnügt man sich in Bremen nach meinen Erfahrungen in der Regel mit e i n e m einzigen Neugestaltungs- oder Entwicklungs-Vorschlag.

Obwohl der Petitionsausschuss mir nach meinem Verständnis recht gegeben hat, "eine breite politische Diskussion über die Ausgestaltung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Planungsverfahren" (in Bremen) für erforderlich hält und seinen Bericht vom 12. Juni 2013 mit dem Satz beendet hat: "Deshalb sollte die Petition den Fraktionen als Material für ihre weitere Arbeit zur Verfügung gestellt werden", ist in dieser Angelegenheit in Bremen offenbar immer noch nichts passiert.

Hier könnte eine Verfassungsbeschwerde Abhilfe schaffen. Doch auch die gibt es in Bremen leider nicht! Wo bleibt der da viel gepriesene Rechtsstaat Deutschland?

Sieh darüber hinaus die Berichterstaatung über den neuen Verfassungskommentar der Bremischen Verfassung im Weser-Kurier vom 22.6.2015, in deren Rahmen auch eine entsprechende Verfassugsbeschwerde als wünschenswert erklärt wird.

Letzter Versuch einer Anerkennung: Deicherhöhung in Niederbüren durch den Deichverband am rechten Weserufer: negativ!

("Was sich dieser Kerl wohl denkt? Uns Ratschläage geben! Da muss er aber etwas früher aufsehen! Arrogant, diese Bürger! Sollen froh sein, dass es uns gibt!")

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  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 27 vom 2. März 2018

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe den Fraktionen zur Kenntnis zu geben:


    Eingabe Nr.: L 19/93

    Gegenstand:
    Änderung der Bremischen Landesverfassung

    Begründung:
    Der Petent schlägt die Aufnahme einer Landesverfassungsbeschwerde in die Bremische
    Landesverfassung vor.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
    Senators für Justiz eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
    Rahmen der öffentlichen Petition mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt
    sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt... Edasi

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poolt-argumenti veel pole.

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