L 20/51 - Senkung der Umsatzsteuer auf Rasierapparate

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

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Petice je adresována: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Thema: Gegen Benachteiligung der Männer: Senkung der MwSt. auf Rasierer Der Senat hat beschlossen im Bundesrat eine Senkung der Mehrwertsteuer auf "Hygieneprodukte" (Tampon, Binden, Einlagen, ...) der Frauen vorzuschlagen (oder hat dies schon getan). Begründet wird dies mit den Kosten für die Frauen. Für Männer will der Senat die Mehrwertsteuer nicht senken. Männer sollen also Rasierer nicht günstiger bekommen. Das verstöst meiner Meinung nach klar gegen Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz. Demnach darf eine Personengruppe nicht wegen des Geschlechts benachteiligt werden. Genau das passiert aber durch die Bundesratsinitiative des Senats: Männer werden benachteiligt, Frauen bevorzugt. Ich fordere den Senat auf, wegen genannten Artikels des Grundgesetzes auch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Rasierer für Männer zu fordern.

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Petice byla zahájena: 23. 10. 2019
Sbírka končí: 05. 12. 2019
Kraj : Svobodné hanzovní město Brémy
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zprávy

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 7 vom 8. Mai 2020

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 20/51

    Gegenstand:
    Senkung der Umsatzsteuer auf Rasierapparate

    Begründung:
    Der Petent regt eine Senkung der Mehrwertsteuer für Rasierer für Männer an. Er begründet dies mit
    der beschlossenen Senkung der Mehrwertsteuer für Monatshygieneprodukte und trägt eine
    Benachteiligung von Männern in Form einer Verletzung des Artikels 3 Abs. 3 GG vor.

    Die Petition wird von drei Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft hat zu dem Vorbringen des Petenten eine
    Stellungnahme der Senatorin für Gesundheit, Frauen, und Verbraucherschutz eingeholt. Außerdem
    hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen einer öffentlichen Beratung mündlich zu
    erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung
    wie folgt dar:

    Der Ausschuss unterstützt das Anliegen des Petenten nicht. Insbesondere kann er dessen Annahme
    einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Artikel 3 Abs. 3 GG nicht teilen. Eine
    Ungleichbehandlung liegt lediglich dann vor, wenn Gleiches ungleich behandelt wird. Dies ist bei der
    Rasur von Männern und Hygieneprodukten, auf die ein Teil der Frauen angewiesen ist, offensichtlich
    nicht der Fall.

    Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die dem Petenten bekannte Stellungnahme der Senatorin
    für Gesundheit, Frauen, und Verbraucherschutz hingewiesen.

    Begründung (PDF)

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