02.07.2020, 04:38
Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 7 vom 8. Mai 2020
Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:
Eingabe Nr.: L 20/51
Gegenstand:
Senkung der Umsatzsteuer auf Rasierapparate
Begründung:
Der Petent regt eine Senkung der Mehrwertsteuer für Rasierer für Männer an. Er begründet dies mit
der beschlossenen Senkung der Mehrwertsteuer für Monatshygieneprodukte und trägt eine
Benachteiligung von Männern in Form einer Verletzung des Artikels 3 Abs. 3 GG vor.
Die Petition wird von drei Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.
Der Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft hat zu dem Vorbringen des Petenten eine
Stellungnahme der Senatorin für Gesundheit, Frauen, und Verbraucherschutz eingeholt. Außerdem
hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen einer öffentlichen Beratung mündlich zu
erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung
wie folgt dar:
Der Ausschuss unterstützt das Anliegen des Petenten nicht. Insbesondere kann er dessen Annahme
einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Artikel 3 Abs. 3 GG nicht teilen. Eine
Ungleichbehandlung liegt lediglich dann vor, wenn Gleiches ungleich behandelt wird. Dies ist bei der
Rasur von Männern und Hygieneprodukten, auf die ein Teil der Frauen angewiesen ist, offensichtlich
nicht der Fall.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die dem Petenten bekannte Stellungnahme der Senatorin
für Gesundheit, Frauen, und Verbraucherschutz hingewiesen.
Begründung (PDF)