Región: Bremen
 

L 20/8 - Rauchverbot an öffentlichen Plätzen

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

5 Firmas

El proceso de petición ha terminado.

5 Firmas

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2019
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea der Bremischen Bürgerschaft.

La petición está dirigida a: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Einführung von Rauchverbot an öffentlichen Plätzen wie Haltestellen des ÖPNV vor den Eingängen wie Stadthalle, Bahnhöfe Krankenhaus, Schulen und Parks und Strände

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Detalles de la petición

Petición iniciada: 08/09/2019
Fin de la colección: 21/10/2019
Región: Bremen
Categoría, Tema:  

Noticias

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 8 vom 5. Juni 2020

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 20/8

    Gegenstand: Rauchverbot an öffentlichen Plätzen

    Begründung:
    Der Petent begehrt mit seiner Petition den Erlass eines Rauchverbotes an öffentlichen Plätzen wie
    Haltestellen des ÖPNV, vor Eingängen wie denen von der Stadthalle, von Bahnhöfen,
    Krankenhäusern, Schulen, Parks und Stränden.

    Die Petition wird von 5 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
    Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz eingeholt. Außerdem hatte der Petent die
    Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter
    Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst
    wie folgt dar:

    Mit der Einführung des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes vor zwölf Jahren sind für nahezu
    alle öffentlichen Bereiche in vollständig oder weitgehend umschlossenen Räumen Regelungen im
    Sinne eines umfassenden Nichtraucherschutzes geschaffen worden. Nur für wenige Bereiche wie
    Unterstände des ÖPNV bestehen Ausnahmen.

    Der Ausschuss sieht in den getroffenen Regelungen im Bremischen Nichtraucherschutzgesetz eine
    deutliche Verbesserung des Nichtraucherschutzes, die auch schon in gesundheitlicher Hinsicht
    Erfolge verzeichnet. Es handelt sich um eine gelungene Kompromisslösung, welche die
    widerstreitenden Interessen von Nichtrauchern und Rauchern angemessen in Einklang bringt. Das
    vom Petenten begehrte Raumverbot würde zu einer erheblichen Einschränkung der
    Handlungsfreiheit von Rauchern führen und ginge über die Zielsetzung des Nichtraucherschutzes
    hinaus. Zielsetzung des Nichtraucherschutzes ist es nicht, das Rauchen als solches zu verbieten,
    sondern Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Unter freiem Himmel ist
    die Gefährdung der zu schützenden Personen deutlich geringer als in geschlossenen Räumen.
    Zudem hält der Ausschuss den Einwand der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und
    Verbraucherschutz für zutreffend, dass die vom Petenten vorgeschlagenen Regelungen in der
    Praxis zu erheblichen Umsetzungsproblemen führen würden. Mithin kann der Ausschuss das
    Anliegen des Petenten nicht unterstützen.

    Begründung (PDF)

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