Bölge : Bremen

L20-520 Minimierung der Lichtverschmutzung

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Titel: Deutliche Reduzierung der Beleuchtung zur Minimierung der Lichtverschmutzung und des Impakts auf die Biodiversität und Gesundheit im Rahmen des Klimaschutzes im Land Bremen

Das Bundesland Bremen ist Standort des europäischen Kompetenzzentrums für astronautische Raumfahrt und Raumfahrtrobotik und beherbergt seit 1920 eine Sternwarte. Aber die Dringlichkeit, die natürliche Dunkelheit zu schützen, geht weit über die Ausübung der Astronomie als Hobby oder wissenschaftliche Disziplin hinaus. Deshalb bitten wir die Entscheidungsträger, die Verbreitung von weißen LED-Leuchten, die zur Verschlimmerung der Lichtverschmutzung beitragen, unverzüglich zu stoppen.

Am 3. Januar 2022 informierte die Senatorin Dr. Maike Schaefer (Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau) die Bürgerinnen

und Bürger der Freien Hansestadt Bremen über den Austausch der Leuchtmittel im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts mit swb Beleuchtung. Die Umstellung auf LED spart zukünftig circa 4,8 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr ein, so wurde konstatiert. (1)

Wir stellen fest, dass die Qualität des Nachthimmels in Bremen und den umliegenden Städten und Gemeinden und auch auf dem Land in Gefahr ist. Tatsächlich nimmt die Lichtverschmutzung hier und andernorts auf der Welt um 6 % pro Jahr zu. Immer weniger Sterne sind mit bloßem Auge aufgrund der zunehmenden Größe von "Lichtkuppeln" sichtbar, diese Lichthöfe, die durch das himmelwärts strahlende Licht der nächtlichen Beleuchtung im öffentlichen, gewerblichen und privaten Raum entstehen. Untersuchen belegen, dass allein zwischen 2012 und 2016 die Lichtverschmutzung in Bremen um 8,3 % zugenommen hat. (2)

Unter den Formen der Umweltverschmutzung ist die Lichtverschmutzung wahrscheinlich die am wenigsten verstandene und aufgrund ihrer scheinbaren Unbedenklichkeit die heimtückischste, weil sie keine stoffliche und nachhaltig wahrnehmbare Belastung darstellt. Seriöse Studien, darunter auch die der Harvard Medical School (3), belegen jedoch ihre schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Fauna und Flora im Allgemeinen. Die Ökosysteme, zu denen wir gehören, brauchen die Abfolge von Tag (Helligkeit) und Nacht (Dunkelheit), um ihr Gleichgewicht zu halten. Die stetige Zunahme der Lichtverschmutzung stört diesen natürlichen Wechsel, mit dem sich alles Leben auf unserem Planeten entwickelt hat.

Das Problem besteht darin, dass sogar warmweiße LED-Leuchten eine erhebliche Menge an blauem Licht emittieren, das in der gesamten Atmosphäre gestreut wird und in der Nacht nicht natürlich vorkommt. Laut Chepesiuk, R. (2009) und Fonken, L. K. (2013) (4) stört dieses blaue Licht, wenn es nachts verwendet wird, unsere innere Uhr, was neben einer schädlichen Wirkung viele gesundheitliche Probleme (Schlaflosigkeit, Krebs, Depressionen, Diabetes und Fettleibigkeit, unter anderem) verursachen kann und Einfluss auf unser Immunsystem hat.

Negative Umweltauswirkung und Mitursache für Insektensterben und Artenverlust

Durch den ansteigenden Einsatz von Kunstlicht – besonders begünstigt durch die Anwendungsmöglichkeiten und Preisverfall von LEDs – verlieren wildlebende Arten ihre Lebensräume mit fatalen Folgen für ihre Lebensweisen. Ein Großteil der Tiere nutzt die Dämmerungs- und Dunkelstunden für ihre Aktivitäten wie Nahrungssuche, Fortpflanzung oder Bestäubung; tagaktive Arten benötigen natürliche Dunkelheit zur Regeneration. (5) Zugvögeln z. B. sind vornehmlich ‚Nachtzieher‘ und brauchen den Mond, die Sterne und die untergehenden Sonne als Orientierungshilfe. (6)

Die LED-Technologie ist eine großartige Technologie, denn sie hilft uns in unserem Bestreben, die Ziele des Klimaschutzes umzusetzen, aber sie muss richtig genutzt werden. Leider verführt sie auch zu einem vermehrten Einsatz (Rebound-Effekt) mit negativen Auswirkungen. Tatsächlich ist Blendung abträglich für die Sicherheit, weil sie uns daran hindert, gut zu sehen! Warum also nachts zu viel Licht und auch noch in Weiß? Die derzeitige Verbreitung von weißen LED-Leuchten ist sehr besorgniserregend und eine ernstzunehmende Gefahr. Wir können das Licht in unseren Häusern steuern und das blaue Licht filtern, das von unseren Computern und Smartphones ausgeht. Aber bei der öffentlichen Beleuchtung können wir uns nur auf unsere Entscheidungsträger verlassen.

Gesetzliche Vermeidungspflichten aber keine allgemeine Beleuchtungspflicht

Kunstlicht zählt gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz zu den schädlichen Umwelteinwirkungen. Gemeinsam mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bestehen schon heute Vermeidungs- und Schutzpflichten. Die Änderung des BNatSchG vom Sommer 2021 konkretisiert die Pflichten zur Eindämmung der Lichtverschmutzung. In Bremen gibt es keine allgemeine Beleuchtungspflicht im öffentlichen Raum. Die Verkehrssicherungspflicht liegt zunächst beim Verkehrsteilnehmer und nicht beim Straßenbaulastträger. Sonderregelungen gibt es bei Fußgängerüberwegen und Arbeitsstätten (zum Zeitpunkt der Arbeitsverrichtung). Normungen privater Verbände (wie die DIN EN 13201) begründen - entgegen einer zuweilen verbreiteten Annahme - keine Rechtspflichten. Die Notwendigkeit und der Einsatz von Beleuchtung sind daher kritischer zu hinterfragen. (7)

Unzureichende Berücksichtigung von umwelt- und artenschutzfachlichen Aspekten

Bei der Umrüstung und Errichtung neuer Beleuchtungsanlagen wird deutlich, dass dem „Schutz der Nacht“ oftmals nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Geltende rechtliche Steuerungsmöglichkeiten wie beispielsweise Festsetzungen im Bebauungsplan/Baugenehmigung, entsprechende Ausgestaltung von Förderrichtlinien oder technische Möglichkeiten werden kaum ausgeschöpft. Im Ergebnis kommt es zu einer Zunahme von Lichtimmissionen sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum. (8)

In Bremen stehen wir kurz davor, diesen wichtigen Kampf gegen die Lichtverschmutzung für die nächsten 20 Jahre zu verlieren (erwartete Lebensdauer der LED). Zwar versprechen viele Maßnahmen, wie sie von der Senatorin Dr. Maike Schaefer (Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau) beschlossen wurden, den Fördergrundsätzen gerecht zu werden, indem z. B. alle zukünftigen Leuchten mit einer autarken Nachtabsenkung von 50 Prozent in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr betrieben werden, das Licht gezielt nur auf die Verkehrsflächen ausgerichtet wird und ausgewählte Optiken (Das sind speziell angepasste Linsen, die das Licht zielgerichtet lenken.) eingesetzt werden. Die LED-Leuchten geben zudem kein Licht in den oberen Halbraum ab (ULR=0) und verhindern damit den sogenannten Lichtsmog. (9)

Aber alle Leuchten werden in der 3.000 Kelvin-Ausführung verbaut. „Diese geben ein so genanntes warmweißes Licht ab und entsprechen damit der Empfehlung des Bundesamts für Naturschutz, da nachtaktive Tiere mehr durch kaltweißes Licht beeinflusst werden.“ (10) so heißt es in der Pressemitteilung vom 03.01.2022. Aber Leuchtmittel mit mehr als 2200 Kelvin sind eben nicht ‚insektenfreundlich‘, weil der Blauanteil immer noch viel zu hoch ist. Energieeffizienz allein kann und darf nicht der Maßstab sein, sondern gerade in der kritischen globalen Situation in der sich die Biosphäre befindet, muss die Umwelteffizienz (Mensch, Biosphäre und Weltkulturerbe) im Vordergrund stehen. 3.000 Kelvin in den Anwohnerstraßen einzusetzen und erst recht in Parkanlagen und in der Nähe von Vegetation ist unverantwortlich.

Unsere Forderungen an Entscheidungsträger, Politik und Verursacher:

Aufgrund der langen Standzeiten neuer Beleuchtungsanlagen setzen wir uns dafür ein, dass vorausschauend und bestmöglich auf die Erfüllung der Anforderungen des neuen § 41 a BNatSchG hingearbeitet wird, wonach zukünftig auf der gesamten Landesfläche Deutschlands

“neu errichtete Beleuchtungen an Straßen und Wegen, Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke sowie beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlangen technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu versehen und zu betreiben sind, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtverschmutzung geschützt sind. Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Kunstlicht und Reduktion von Lichtverschmutzungen konzentrieren sich bereits jetzt entsprechend einschlägiger Fachempfehlungen auf …”

  • Grundsätzliche Vermeidung sämtlicher Lichtimmissionen, die für den Anwendungszweck nicht begründet und belegbar erforderlich sind.

  • Dunkle Infrastruktur: Planung, Erhalt und Verbesserung dunkler Flächen, Räume und Korridore.

  • Einsatz möglichst geringer Lichtströme (niedrige Beleuchtungsstärken/ Leuchtdichten).

  • Lichtlenkung nur auf die Nutzfläche = 0 % Upward Light Ratio: Zur Vermeidung von Fernwirkung sowie von Aufhellung angrenzender Lebensräume (z. B. Gewässer, Vegetation) nachtaktiver und ruhebedürftiger Lebewesen durch Verwendung voll abgeschirmter Leuchten, die im installierten Zustand nur unterhalb der Horizontalen und ohne rückwärtige Abstrahlung abstrahlen.

  • Bedarfsorientierte Steuerung mit Reduktion/Abschaltung bei geringer Nutzung.

  • Verwendung geschlossener, staubdichter Leuchten. Niedrige Lichtpunkthöhen.

  • Möglichst geringe Blauanteile wie vorhanden in warmweißen oder besser bernsteinfarbenen Lichtquellen mit einer äquivalenten Farbtemperatur von max. 3000 Kelvin (K) als schlechtester Kompromiss, besser 2200 K oder weniger; keine UV-Anteile.

  • Breit angelegte Information und Sensibilisierung auf allen Ebenen.

  • Anwendung aller naturschutzrechtlichen Verpflichtungen auch auf die Dämmerungs- u. Dunkelstunden.

  • Erstellung einer konsequenten, auf den ökologischen Erkenntnissen beruhenden Bundesverordnung zur Reduktion von Lichtverschmutzung entsprechend § 41 a BNatSchG.

  • Sofortige Einführung und Beachtung von verbindlichen Vorgaben zur Vermeidung von Lichtimmissionen in der Planungs- und Genehmigungspraxis unter Anwendung bereits geltender Rechtslage.

  • Aufnahme von Vorgaben zur Vermeidung von Lichtemissionen in Ausschreibungen, Förderrichtlinien und -programmen, Gestaltungswettbewerben etc.

  • Umsetzung und Förderung umweltfreundlicher Beleuchtung in der Praxis einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung der bereits entstandenen Lichtverschmutzung.

    (1)

    (2)Changes in outdoor lighting in Germany from 2012-2016

    Christopher C. M. Kyba1,2,*, Theres Kuester1, Helga U. Kuechly3

    1 1GFZ German Research Centre for Geosciences, 14473 Potsdam, Germany

    2 Leibniz Institute of Freshwater Ecology and Inland Fisheries (IGB), 12587,

    Germany

    3 Luftbild Umwelt Planung GmbH, 14469 Potsdam, Germany

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