L20-579: Diskriminierung der Schulen in freier Trägerschaft im Land Bremen

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
3.752 Unterstützende 3.752 in Freie Hansestadt Bremen

Sammlung beendet

3.752 Unterstützende 3.752 in Freie Hansestadt Bremen

Sammlung beendet

  1. Gestartet November 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Weiterleitung

Diskriminierung der Schulen in freier Trägerschaft im Land Bremen endlich beenden!

Insgesamt rund 10% der Schülerinnen und Schüler im Land Bremen besuchen Schulen in freier Trägerschaft. Diese werden ausschließlich im Land Bremen seit Jahren durch die politischen Verantwortlichen sowohl finanziell als auch strukturell gegenüber Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen benachteiligt. So erhalten Schulen in freier Trägerschaft nur einen geringeren, willkürlich bestimmten prozentualen Anteil der tatsächlich an öffentlichen Schulen anfallenden Kosten pro Schüler. Dieses entspricht an Grund- und Oberschulen nur etwa 40% der Kosten an öffentlichen Schulen, da ein Zuschuss zu Investitionskosten grundsätzlich nicht vorgesehen ist.

Die finanzielle Ausstattung der Träger von freien Schulen hat sich in den letzten Jahren durch gestiegene Kosten bei gleichzeitig sinkenden Einnahmen, etwa durch den Rückgang der Kirchensteuer, erheblich verschlechtert. (Siehe auch offenen Brief des Bistums an die Stadt Bremen.)

Eine Erhöhung des Schulgeldes würde aber dem Grundsatz der sozialen Gleichheit und dem sogenannten Sonderungsverbot für Schulen in freier Trägerschaft widersprechen und kann nicht die Antwort auf fehlende finanzielle Ressourcen sein.

Eine weitere offenkundige Benachteiligung besteht darin, dass Schülerinnen und Schüler welche eine Grundschule in freier Trägerschaft besucht haben und im Anschluss eine Oberschule in öffentlicher Trägerschaft anwählen möchten, im Land Bremen systematisch schlechtere Chancen auf Aufnahme an ihrer jeweiligen Wunschschule haben. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Grundschulen in freier Trägerschaft im Rahmen des Anwahlverfahrens im Übergang von Jahrgangsstufe vier nach fünf keiner weiterführenden öffentlichen Schule zugeordnet sind. Damit einher geht, dass die Schülerinnen und Schüler der Schulen in freier Trägerschaft innerhalb des besagten Verfahrens erst dann zum Zuge kommen, wenn nachrangig noch freie Schulplätze zur Verfügung stehen. Die Aufnahme an einer der stark angewählten Oberschulen ist für sie somit faktisch ausgeschlossen. Diese strukturelle Diskriminierung ist nicht länger hinnehmbar!

Wir fordern, dass Schulen in freier und öffentlicher Trägerschaft in Bremen endlich, wie Kindertagesstätten, gleichbehandelt werden, weil beide unverzichtbare Bestandteile der Bremischen Bildungslandschaft sind und als solche zu einer gewollten pädagogischen Vielfalt beitragen.

Wir fordern die rot-rot-grüne Koalition auf, diese Diskriminierung durch politisches Handeln zu beenden und somit aktiv die Situation der Schulen in freier Trägerschaft sowie ihrer Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu verbessern.

Stellvertretend für alle Eltern der katholischen Schulen in freier Trägerschaft:

Frau Augustin

Frau Lattreuter-Koch

Frau Schmitt

Herr Keller

Herr Koschei

Herr Wintjens

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