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Petiția este respinsă.
Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .
Petiția se adresează: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Abstimmung über den Staatsvertrag über die Auswirkungen des Flughafens Zürich auf das deutsche Hoheitsgebiet so lange zu verschieben bis vorher eine Untersuchung die Umstände, unter denen dieser Staatsvertrag plötzlich nach jahrzehntelangen Verhandlungen und guten Fortschritten kurz vor dem endgültigen EuGH-Urteil in größter Eile geschlossen werden soll, geklärt hat, sowie den Staatsvertrag in seiner jetzigen Form zurück zu ziehen.
motive
Gegenüber allen bisher ergangenen Urteilen und den jetzt geltenden Bestimmungen wird diedeutliche Absenkung der Mindesthöhe für Anflüge um 1.200 m, also um 33% von 3.600 m NN auf 2.400 mNN mit 16-facher Mehrbelastung beim Lärm gegenüber der geltenden Regelung für Süddeutschland ohneBeschränkung ohne Nachtflugverbot und bis 2030 fest geschrieben. Es gibt keinen aktuellen Anlass für dieÄnderung der bestehenden Bestimmungen.Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hat die deutsche optimale Verhandlungsposition zur Disposition gestellt und über die wahren Ziele und Inhalte des Staatsvertrages nicht informiert. Gefordert wird, die von der Sache her völlig unnötige Eile, Geheimhaltung, vorzeitige Fixierung des paraphierten Vertragstextes undfehlende Einbeziehung der bisher schon in Verhandlungen seit 1980 bis 2009 erreichten Verbesserungen fürdie Region zu untersuchen.
Link către petiție
Fișă detașabilă cu cod QR
Descarca (PDF)Informații privind petiția
Petiția a început:
15.11.2012
Petiția se încheie:
20.12.2012
Regiune:
Germania
categorie:
-
Pet 2-19-18-275-002142 Strahlenschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Nutzung von WLAN-Sendern im privaten wie
im öffentlichen Bereich strengeren - die Volksgesundheit erhaltenden - Auflagen und
staatlicher Kontrolle unterliegt, und dass private Mobilfunkunternehmen nicht ohne
jegliche staatliche Aufsicht und Kontrolle sowie ohne Einbeziehung der Bevölkerung
weitere Schritte in Sachen Ausbau digitaler Infrastruktur unternehmen können.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen an, das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)... mai departe -
Dezbatere
Niciun argument CONTRA încă.