Region: Paderborn
Animal rights

lebende Krippe

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Bürgermeister
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  1. Launched October 2023
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  5. Decision

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dreier,
Nach § 3, Abs. 6 TierSchG ist es in Deutschland verboten, "ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind".
Begründung:
Das zur Schau stellen von Tieren auf Weihnachtsmärkten bedeutet für die Tiere durch den zu engen Raum, die schlechten Rückzugsmöglichkeiten, den Lärm und die vielen Menschen ständigen Stress und eine erhebliche Belastung, was für sie wiederum mit Leiden verbunden ist.
Wir empfinden die Lebende Krippe auf dem Weihnachtsmarkt in Paderborn als Quälerei und nicht artgerecht.
Lebende Tiere auf Weihnachtsmärkten sind keine Attraktion, die in unsere Zeit gehört! Und in der Tat haben viele andere Städte in Deutschland lebende Tiere bereits von ihren Weihnachtsmärkten verbannt und die Lebenden Krippen abgeschafft.
Wir appellieren daher an Sie, die Haltung von lebenden Tieren - und somit die Lebende Krippe- sofort und für alle künftigen Weihnachtsmärkte in Paderborn zu verbieten, auf tierische Attraktionen zu verzichten und die betroffenen Tiere artgerecht unterzubringen.
Herzlichen Dank

Reason

Tierschutz

Thank you for your support, Inga Kraft from Salzkotten
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