lebende Krippe

Vetoomus on osoitettu
Bürgermeister

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Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2023
  2. Keräys valmis
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  4. Dialogi
  5. Epäonnistunut

Vetoomus on osoitettu: Bürgermeister

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dreier,
Nach § 3, Abs. 6 TierSchG ist es in Deutschland verboten, "ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind".
Begründung:
Das zur Schau stellen von Tieren auf Weihnachtsmärkten bedeutet für die Tiere durch den zu engen Raum, die schlechten Rückzugsmöglichkeiten, den Lärm und die vielen Menschen ständigen Stress und eine erhebliche Belastung, was für sie wiederum mit Leiden verbunden ist.
Wir empfinden die Lebende Krippe auf dem Weihnachtsmarkt in Paderborn als Quälerei und nicht artgerecht.
Lebende Tiere auf Weihnachtsmärkten sind keine Attraktion, die in unsere Zeit gehört! Und in der Tat haben viele andere Städte in Deutschland lebende Tiere bereits von ihren Weihnachtsmärkten verbannt und die Lebenden Krippen abgeschafft.
Wir appellieren daher an Sie, die Haltung von lebenden Tieren - und somit die Lebende Krippe- sofort und für alle künftigen Weihnachtsmärkte in Paderborn zu verbieten, auf tierische Attraktionen zu verzichten und die betroffenen Tiere artgerecht unterzubringen.
Herzlichen Dank

Perustelut

Tierschutz

Kiitos tuestasi, Inga Kraft, Salzkotten
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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 19.10.2023
Keräys päättyy: 18.01.2024
Alue: Paderborn
Aihe: Eläinten oikeudet

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    ajankohtana 23.10.2023
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